Sonntag, 26. April 2009

Pflegestatistik 2007 gibt Hoffnung auf nachhaltige Investments, wenn es die Richtigen sind!

Die absolut steigende Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland weist auf Chancen beim Investment im Pflegemarkt hin. Wenn nach der vom Statistischen Bundesamt (Destatis) veröffentlichten „Pflegestatistik 2007“ in Deutschland im Dezember 2007 rd. 2,25 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) waren, so ist dies ein Anstieg gegenüber 2005 um rd. 118 000 oder 5,6% und rd. 231 000 beziehungsweise 11,4% gegenüber der ersten Durchführung der Erhebung im Jahr 1999.

Entscheidend ist aber zweierlei:

Rund ein Drittel der Pflegebedürftigen (35%) waren 85 Jahre und älter und mehr als zwei Drittel (68% oder 1,54 Millionen) aller 2,25 Millionen Pflegebedürftigen wurden zu Hause versorgt; nur rd. 709 000 (32%) Pflegebedürftige wurden in Pflegeheimen betreut. Damit ist die stationäre Pflege klar das, was sie sein soll: ultima ratio.

Hinzu kommt, dass sie sich in der Schere knapper werdender Finanzmittel sowohl bei den Pflegebedürftigen wie den Pflegekassen auf der einen und schärferer Qualitätsanforderungen auf der anderen Seite befinden. Überdies beruht der Anstieg der im Heim Gepflegten wesentlich auf den Zugängen in Pflegestufe 1. Vor dem Hintergrund der diskutierten Änderung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und der Einteilung in 5 Stufen (Bedarfsgruppen) ist damit zu rechnen, dass eine Kappung in den unteren Pflegestufen erfolgt. Dies hätte erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der Betriebe.

Schon 2007 sank die Auslastung der Pflegeheime im Vergleich zu 2005 um 1,1 % - Punkte auf 87,6 %: Das politische Postulat „Ambulant vor Stationär“ wird den Druck auf die Heime weiter erhöhen. Damit korrespondiert, dass rd. 16 % der Pflegeheime nach Studien besonders insolvenzgefährdet sein sollen. Diese Wirkfaktoren zwingen Investoren zu erhöhter Prüfungsintensität bei Akquisitionen. Insbesondere dem „operations check“ ist maßgeblich Augenmerk zu widmen.

Das DIS Institut bietet hier ein Leistungsmodul an, dass die zielgerichtete Analyse der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit ermöglicht. Hinzukommt, dass Immobilien – Investments in diesem Bereich als Unternehmensbeteiligungen geführt werden müssen: Dies zwingt zu permanentem Monitoring in der Betriebsphase.

Konzeptionell werden nach Einschätzung des DIS Institut die Pflegeheime reüssieren, die auf die Integration der gesamten Versorgungskette setzen: vom Betreuten Wohnen über ambulante Konzepte bis hin zu stationärer Pflege mit Krankenhausanbindung.

Dr. Lutz H. Michel MRICS

Donnerstag, 23. April 2009

Statement des BFW zum Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)

Angesichts der heutigen Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur geplanten Einführung eines Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG) begrüßt der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Spitzenverband der privaten und unternehmerischen Immobilienwirtschaft, die Nachjustierung am Gesetzentwurf. „Der jetzt vorliegende Entwurf weist eine relativ klare Abgrenzung zwischen stationären Pflegeeinrichtungen und Betreutem Wohnen auf“, erklärte Alexander Rychter, BFW-Bundesgeschäftsführer.

„Wir begrüßen die Klarstellung, dass das Gesetz nicht anzuwenden ist, wenn der Vertrag neben der Überlassung von Wohnraum ausschließlich die Erbringung von allgemeinen Betreuungsleistungen, Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung oder Notrufdienste zum Gegenstand hat.“ Allerdings müsse der Anwendungsbereich in einigen Punkten noch klarer formuliert werden, um Auslegungsfragen zu vermeiden. Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf vom Dezember 2008 hätten selbst niedrigschwelligste Pflege- und Betreuungsleistungen wie die bloße Installation eines Hautnotrufsystems ausgereicht, um die Anwendung des Gesetzes auszulösen. Regelungsbedarf sieht Rychter noch im Anwendungsbereich, sonst bestünde die Gefahr, dass das Gesetz durch die Hintertür doch noch Anwendung auf das Betreute Wohnen fände, obwohl dies vom Gesetzgeber nicht gewünscht ist.

„Soweit auf die Kopplung von Miet- und Betreuungsvertrag eingegangen wird, sollte dies daher im Lichte der zurückliegenden BGH-Rechtssprechung zu sogenannten Integrierten Miet- und Betreuungsverträgen erfolgen und deutlich machen, dass die im Gesetzentwurf genannten Einschränkungen nicht für die Kombination der Überlassung von Mietwohnraum und allgemeinen Betreuungsleistungen anzuwenden ist“, erklärt der BFW-Bundesgeschäftsführer.

Das Konzept des Betreuten Wohnens beruhe geradezu auf dem gleichzeitigen Angebot von Mietwohnen und allgemeinen Betreuungsleistungen. Zudem schlage der BFW vor, die vom Gesetz ausgenommenen hauswirtschaftlichen Leistungen (wie z.B. wie z.B. Concierge-Dienste, Abwesenheitsversorgung, Wohnungsreinigungsdienste) klar zu benennen, um so Missverständnisse auszuschließen. Wohnformen im Alter – Trend zu ambulanten/vorstationären Angeboten „Vor dem Hintergrund des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes und der Stärkung des Grundsatzes ‚ambulant vor stationär’ wird die Versorgung älterer Menschen im häuslichen Umfeld – mit haushaltsnahen Dienstleistungen und Pflegeangeboten – immer wichtiger.

Die Stärkung des selbstständigen Wohnens mit niedrigschwelligen ambulanten und häuslichen Pflegeangeboten im Wohnquartier von pflegebedürftige Personen entlastet die öffentliche Hand und die Pflegekasse – und entspricht gleichzeitig dem Wunsch der meisten älteren Menschen, solange wie möglich in der eigenen Wohnung zu verbleiben“, erklärt Rychter die Bedeutung der Gesetzesentscheidung. „Wenn es gelänge, nur weitere 100.000 Wohnungseinheiten altersgerecht so zu gestalten, dass ältere Menschen darin so lange wie möglich selbstständig wohnen können, würden Aufwendungen der Pflegeversicherung bezüglich einer alternativen Unterbringung in Pflegeheimen in Höhe von rund zwei Milliarden Euro jährlich eingespart. Bereits jetzt bieten Wohnungs- und Immobilienunternehmen über 400.000 altersgerechte Wohnungen mit teilweise niedrigschwelligen Betreuungs- und Unterstützungsangeboten an.“

Als Spitzenverband der privaten Immobilien- und Wohnungswirtschaft mit 1.600 Mitgliedern und verbundenen Unternehmen befasst sich der BFW bereits seit 1996 in einem eigenen Arbeitskreis mit dem Thema Seniorenimmobilien. Der Arbeitskreis ist an zahlreichen Fachgremien beteiligt, so beispielsweise am Modellprogramm „Neues Wohnen“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, an der Expertenkommission „Wohnen im Alter“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, am Normenausschuss „Barrierefreies Bauen“ DIN 18040 und betreutes Wohnen DIN 77800 sowie am Kuratorium des Qualitätssiegels Betreutes Wohnen NRW und Baden-Württemberg.

Mittwoch, 15. April 2009

Buchankündigung: Serviceimmobilien im Rating

"Servicefreie” Immobilien, wie beispielsweise reine Wohngebäude oder Lagerhallen, bieten dem Nachfrager ausschließlich die Nutzung von Räumen oder Flächen an. Serviceimmobilien stellen im Gegensatz dazu eine immobilienspezifische Sonderform dar, die dem Nachfrager zusätzlich zur Raum- und Flächennutzung einen Zusatznutzen anbieten und somit sowohl das immobilienwirtschaftliche Handling als auch Management auf ein anspruchsvolles Niveau heben.

Dr. Erich Limpens vom DIS Institut für ServiceImmobilien GmbH widmet sich in seinem Beitrag für das Praxishandbuch “Rating von Immobilienportfolios”, herausgegeben von Oliver Everling und Raphael Slowik im Immobilien Manager Verlag, Köln 2009, ISBN 978-3-89984-197-8, den Beurteilungskriterien für Serviceimmobilien. Der Zusatznutzen von Serviceimmobilien kommt primär durch das Angebot von Serviceleistungen zum Ausdruck, welches dem Servicenachfrager durch den -anbieter offeriert wird.

Unbestritten ist, so Limpens, dass Immobilien neben dem Zusatznutzen “Service” auch weiterführende Zusatznutzen, wie beispielsweise die Funktionen als “Wertspeicher” oder “Statussymbol”, implizieren können. Diese Funktionen klammert Limpens in seinem Artikel jedoch explizit aus. “Sollen Serviceimmobilien bzw. Serviceimmobilienportfolios einem Rating unterzogen werden, so reicht es nicht aus,” urteilt Limpens, “die klassischen Beurteilungskriterien heranzuziehen.

Vor diesem Hintergrund sind Beurteilungskriterien einzusetzen, die die immobilienspezifischen Besonderheiten von Serviceimmobilien gerecht werden.” Limpens beleuchtet Serviceimmobilien und ihre Besonderheiten und geht auf die im Rahmen eines Ratings notwendigen immobilienspezifischen Beurteilungskriterien näher ein.
Textquelle: Dr. Oliver Everling


Montag, 6. April 2009

Betreutes Wohnen: Grünen fordern bundesweite Mindeststandards

Die öffentliche Diskussion um Standards und Leistungsinhalte hat nun endgültig die Politik auf breiter Front erreicht. Parallel zu den umfassenden Änderungen im "System Pflege" wird die Bedeutung von Wohnformen immer stärker in den Fokus der Verbraucher und Wohnungswirtschaft rücken.

Die seit Herbst 2006 gültige Norm DIN 77800 "Qualitätsanforderungen an Anbieter der Wohnform Betreutes Wohnen" hat hierfür eine brauchbare Basis geschaffen.

Umso erfreulicher ist die Tatsache, dass wesentliche sachliche Inhalte der DIN Norm in das aktuelle Papier eingeflossen sind. Weitere Informationen sowie den Antrag finden Sie unter:

http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2009/2009_091/04.html

Seminar des EBZ zum Thema altengerechtes Wohnen

Referat zur Zertifizierung des Betreuten Wohnens im Gilde Carre beim Arbeitskreis altengerechtes Wohnen am 18.06.2009 der EBZ Akademie für Weiterbildung in Hannover.

Im Jahr 2008 zertifizierte das DIS Institut das Betreute Wohnen im Gilde Carre in Hannover, ein Projekt der Ostland Wohnungsgenossenschaft eG. Die Wohnanlage ist ein klassisches Betreutes Wohnen eingebettet in eine urbane Neuentwicklung im Stadtteil Linden. Die nächste Sitzung des Arbeitskreises Altengerechtes Wohnen der Akademie für Weiterbildung des EBZ Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft widmet sich diesem Projekt.

Uwe Groß, Geschäftsführer des DIS Institut berichtet hier über die Erfahrungen aus dem Zertifizierungsprozess. Das Programm finden Sie zum Download unter:

http://www.e-b-z.de/bildungsangebote/arbeitskreise/seniorengerechtes-wohnen/

Mehr Transparenz beim betreuten Wohnen

Europäische Norm wird umfassende Anforderungen an die Dienstleistungen definieren. Startschuss für die Arbeiten war unter Mitwirkung des DIS Instituts am Freitag, 31. Oktober, in Wien Wien (ON prm, 2008-10-30)

Die zunehmende Lebenserwartung und damit das "Älterwerden" der Gesellschaft stellen neue Anforderungen an das Wohnen. Es muss nicht immer gleich ein Seniorenheim oder ein Pflegeheim sein, in dem ältere Menschen ihren Lebensabend verbringen. Mehr und mehr haben sich in den letzten Jahren Angebote zum "betreuten Wohnen" etabliert, die eine möglichst selbstständige Haushalts- und Lebensführung ermöglichen und unterstützen. Wer sich für diese Wohnform entscheidet, ist gut beraten, die Angebote vorab genau zu vergleichen, denn was "betreutes Wohnen" genau bedeutet und was es konkret umfasst, ist bisher gesetzlich nicht geregelt. Hier soll nun mit Hilfe der Normung Klarheit geschaffen werden.

Das Europäische Komitee für Normung CEN hat dazu das Project Committee CEN/PC 385 "Services for sheltered housing for the elderly" (Dienstleistungen für betreutes Wohnen für ältere Menschen) ins Leben gerufen. Startschuss für die Entwicklung einer Europäischen Norm zu diesem Thema war am Freitag, 31. Oktober 2008, in Wien im Österreichischen Normungsinstitut, das die Arbeiten auf europäischer Ebene koordiniert. Die künftige Europäische Norm soll Anforderungen an die Transparenz des Leistungsangebots, an die zu erbringenden Dienstleistungen, an das Wohnangebot, an die Vertragsgestaltung sowie an qualitätssichernde Maßnahmen enthalten.

Dr. Holger Mühlbauer, Komitee-Manager für Dienstleistungsstandards im Normungsinstitut und Sekretär des Project Committees: "Dabei geht es weniger um bauliche Festlegungen als um Anforderungen an die komplexen Dienstleistungen, die in Summe die Qualität des betreuten Wohnens ausmachen." Mit der Fertigstellung der Norm, die auch Grundlage für eine freiwillige Zertifizierung sein soll, wird 2011 gerechnet. Zur Vorsitzenden des Komitees wurde Ingrid Hastedt vom Wohlfahrtswerk gewählt. Information

Nähere Informationen zu den Arbeiten des CEN Project Comittees "Services for sheltered housing for the elderly" (CEN/PC 385) bei Dr. Holger Mühlbauer
Komitee-Manager Dienstleistungsnormen
ON Österreichisches Normungsinstitut
E-Mail: holger.muehlbauer(at)on-norm.at
Tel. +43 1 213 00-724

(Quelle: Pressemitteilung des ON)