Sonntag, 26. April 2009

Pflegestatistik 2007 gibt Hoffnung auf nachhaltige Investments, wenn es die Richtigen sind!

Die absolut steigende Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland weist auf Chancen beim Investment im Pflegemarkt hin. Wenn nach der vom Statistischen Bundesamt (Destatis) veröffentlichten „Pflegestatistik 2007“ in Deutschland im Dezember 2007 rd. 2,25 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) waren, so ist dies ein Anstieg gegenüber 2005 um rd. 118 000 oder 5,6% und rd. 231 000 beziehungsweise 11,4% gegenüber der ersten Durchführung der Erhebung im Jahr 1999.

Entscheidend ist aber zweierlei:

Rund ein Drittel der Pflegebedürftigen (35%) waren 85 Jahre und älter und mehr als zwei Drittel (68% oder 1,54 Millionen) aller 2,25 Millionen Pflegebedürftigen wurden zu Hause versorgt; nur rd. 709 000 (32%) Pflegebedürftige wurden in Pflegeheimen betreut. Damit ist die stationäre Pflege klar das, was sie sein soll: ultima ratio.

Hinzu kommt, dass sie sich in der Schere knapper werdender Finanzmittel sowohl bei den Pflegebedürftigen wie den Pflegekassen auf der einen und schärferer Qualitätsanforderungen auf der anderen Seite befinden. Überdies beruht der Anstieg der im Heim Gepflegten wesentlich auf den Zugängen in Pflegestufe 1. Vor dem Hintergrund der diskutierten Änderung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und der Einteilung in 5 Stufen (Bedarfsgruppen) ist damit zu rechnen, dass eine Kappung in den unteren Pflegestufen erfolgt. Dies hätte erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der Betriebe.

Schon 2007 sank die Auslastung der Pflegeheime im Vergleich zu 2005 um 1,1 % - Punkte auf 87,6 %: Das politische Postulat „Ambulant vor Stationär“ wird den Druck auf die Heime weiter erhöhen. Damit korrespondiert, dass rd. 16 % der Pflegeheime nach Studien besonders insolvenzgefährdet sein sollen. Diese Wirkfaktoren zwingen Investoren zu erhöhter Prüfungsintensität bei Akquisitionen. Insbesondere dem „operations check“ ist maßgeblich Augenmerk zu widmen.

Das DIS Institut bietet hier ein Leistungsmodul an, dass die zielgerichtete Analyse der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit ermöglicht. Hinzukommt, dass Immobilien – Investments in diesem Bereich als Unternehmensbeteiligungen geführt werden müssen: Dies zwingt zu permanentem Monitoring in der Betriebsphase.

Konzeptionell werden nach Einschätzung des DIS Institut die Pflegeheime reüssieren, die auf die Integration der gesamten Versorgungskette setzen: vom Betreuten Wohnen über ambulante Konzepte bis hin zu stationärer Pflege mit Krankenhausanbindung.

Dr. Lutz H. Michel MRICS

Donnerstag, 23. April 2009

Statement des BFW zum Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)

Angesichts der heutigen Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur geplanten Einführung eines Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG) begrüßt der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Spitzenverband der privaten und unternehmerischen Immobilienwirtschaft, die Nachjustierung am Gesetzentwurf. „Der jetzt vorliegende Entwurf weist eine relativ klare Abgrenzung zwischen stationären Pflegeeinrichtungen und Betreutem Wohnen auf“, erklärte Alexander Rychter, BFW-Bundesgeschäftsführer.

„Wir begrüßen die Klarstellung, dass das Gesetz nicht anzuwenden ist, wenn der Vertrag neben der Überlassung von Wohnraum ausschließlich die Erbringung von allgemeinen Betreuungsleistungen, Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung oder Notrufdienste zum Gegenstand hat.“ Allerdings müsse der Anwendungsbereich in einigen Punkten noch klarer formuliert werden, um Auslegungsfragen zu vermeiden. Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf vom Dezember 2008 hätten selbst niedrigschwelligste Pflege- und Betreuungsleistungen wie die bloße Installation eines Hautnotrufsystems ausgereicht, um die Anwendung des Gesetzes auszulösen. Regelungsbedarf sieht Rychter noch im Anwendungsbereich, sonst bestünde die Gefahr, dass das Gesetz durch die Hintertür doch noch Anwendung auf das Betreute Wohnen fände, obwohl dies vom Gesetzgeber nicht gewünscht ist.

„Soweit auf die Kopplung von Miet- und Betreuungsvertrag eingegangen wird, sollte dies daher im Lichte der zurückliegenden BGH-Rechtssprechung zu sogenannten Integrierten Miet- und Betreuungsverträgen erfolgen und deutlich machen, dass die im Gesetzentwurf genannten Einschränkungen nicht für die Kombination der Überlassung von Mietwohnraum und allgemeinen Betreuungsleistungen anzuwenden ist“, erklärt der BFW-Bundesgeschäftsführer.

Das Konzept des Betreuten Wohnens beruhe geradezu auf dem gleichzeitigen Angebot von Mietwohnen und allgemeinen Betreuungsleistungen. Zudem schlage der BFW vor, die vom Gesetz ausgenommenen hauswirtschaftlichen Leistungen (wie z.B. wie z.B. Concierge-Dienste, Abwesenheitsversorgung, Wohnungsreinigungsdienste) klar zu benennen, um so Missverständnisse auszuschließen. Wohnformen im Alter – Trend zu ambulanten/vorstationären Angeboten „Vor dem Hintergrund des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes und der Stärkung des Grundsatzes ‚ambulant vor stationär’ wird die Versorgung älterer Menschen im häuslichen Umfeld – mit haushaltsnahen Dienstleistungen und Pflegeangeboten – immer wichtiger.

Die Stärkung des selbstständigen Wohnens mit niedrigschwelligen ambulanten und häuslichen Pflegeangeboten im Wohnquartier von pflegebedürftige Personen entlastet die öffentliche Hand und die Pflegekasse – und entspricht gleichzeitig dem Wunsch der meisten älteren Menschen, solange wie möglich in der eigenen Wohnung zu verbleiben“, erklärt Rychter die Bedeutung der Gesetzesentscheidung. „Wenn es gelänge, nur weitere 100.000 Wohnungseinheiten altersgerecht so zu gestalten, dass ältere Menschen darin so lange wie möglich selbstständig wohnen können, würden Aufwendungen der Pflegeversicherung bezüglich einer alternativen Unterbringung in Pflegeheimen in Höhe von rund zwei Milliarden Euro jährlich eingespart. Bereits jetzt bieten Wohnungs- und Immobilienunternehmen über 400.000 altersgerechte Wohnungen mit teilweise niedrigschwelligen Betreuungs- und Unterstützungsangeboten an.“

Als Spitzenverband der privaten Immobilien- und Wohnungswirtschaft mit 1.600 Mitgliedern und verbundenen Unternehmen befasst sich der BFW bereits seit 1996 in einem eigenen Arbeitskreis mit dem Thema Seniorenimmobilien. Der Arbeitskreis ist an zahlreichen Fachgremien beteiligt, so beispielsweise am Modellprogramm „Neues Wohnen“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, an der Expertenkommission „Wohnen im Alter“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, am Normenausschuss „Barrierefreies Bauen“ DIN 18040 und betreutes Wohnen DIN 77800 sowie am Kuratorium des Qualitätssiegels Betreutes Wohnen NRW und Baden-Württemberg.

Mittwoch, 15. April 2009

Buchankündigung: Serviceimmobilien im Rating

"Servicefreie” Immobilien, wie beispielsweise reine Wohngebäude oder Lagerhallen, bieten dem Nachfrager ausschließlich die Nutzung von Räumen oder Flächen an. Serviceimmobilien stellen im Gegensatz dazu eine immobilienspezifische Sonderform dar, die dem Nachfrager zusätzlich zur Raum- und Flächennutzung einen Zusatznutzen anbieten und somit sowohl das immobilienwirtschaftliche Handling als auch Management auf ein anspruchsvolles Niveau heben.

Dr. Erich Limpens vom DIS Institut für ServiceImmobilien GmbH widmet sich in seinem Beitrag für das Praxishandbuch “Rating von Immobilienportfolios”, herausgegeben von Oliver Everling und Raphael Slowik im Immobilien Manager Verlag, Köln 2009, ISBN 978-3-89984-197-8, den Beurteilungskriterien für Serviceimmobilien. Der Zusatznutzen von Serviceimmobilien kommt primär durch das Angebot von Serviceleistungen zum Ausdruck, welches dem Servicenachfrager durch den -anbieter offeriert wird.

Unbestritten ist, so Limpens, dass Immobilien neben dem Zusatznutzen “Service” auch weiterführende Zusatznutzen, wie beispielsweise die Funktionen als “Wertspeicher” oder “Statussymbol”, implizieren können. Diese Funktionen klammert Limpens in seinem Artikel jedoch explizit aus. “Sollen Serviceimmobilien bzw. Serviceimmobilienportfolios einem Rating unterzogen werden, so reicht es nicht aus,” urteilt Limpens, “die klassischen Beurteilungskriterien heranzuziehen.

Vor diesem Hintergrund sind Beurteilungskriterien einzusetzen, die die immobilienspezifischen Besonderheiten von Serviceimmobilien gerecht werden.” Limpens beleuchtet Serviceimmobilien und ihre Besonderheiten und geht auf die im Rahmen eines Ratings notwendigen immobilienspezifischen Beurteilungskriterien näher ein.
Textquelle: Dr. Oliver Everling


Montag, 6. April 2009

Betreutes Wohnen: Grünen fordern bundesweite Mindeststandards

Die öffentliche Diskussion um Standards und Leistungsinhalte hat nun endgültig die Politik auf breiter Front erreicht. Parallel zu den umfassenden Änderungen im "System Pflege" wird die Bedeutung von Wohnformen immer stärker in den Fokus der Verbraucher und Wohnungswirtschaft rücken.

Die seit Herbst 2006 gültige Norm DIN 77800 "Qualitätsanforderungen an Anbieter der Wohnform Betreutes Wohnen" hat hierfür eine brauchbare Basis geschaffen.

Umso erfreulicher ist die Tatsache, dass wesentliche sachliche Inhalte der DIN Norm in das aktuelle Papier eingeflossen sind. Weitere Informationen sowie den Antrag finden Sie unter:

http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2009/2009_091/04.html

Seminar des EBZ zum Thema altengerechtes Wohnen

Referat zur Zertifizierung des Betreuten Wohnens im Gilde Carre beim Arbeitskreis altengerechtes Wohnen am 18.06.2009 der EBZ Akademie für Weiterbildung in Hannover.

Im Jahr 2008 zertifizierte das DIS Institut das Betreute Wohnen im Gilde Carre in Hannover, ein Projekt der Ostland Wohnungsgenossenschaft eG. Die Wohnanlage ist ein klassisches Betreutes Wohnen eingebettet in eine urbane Neuentwicklung im Stadtteil Linden. Die nächste Sitzung des Arbeitskreises Altengerechtes Wohnen der Akademie für Weiterbildung des EBZ Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft widmet sich diesem Projekt.

Uwe Groß, Geschäftsführer des DIS Institut berichtet hier über die Erfahrungen aus dem Zertifizierungsprozess. Das Programm finden Sie zum Download unter:

http://www.e-b-z.de/bildungsangebote/arbeitskreise/seniorengerechtes-wohnen/

Mehr Transparenz beim betreuten Wohnen

Europäische Norm wird umfassende Anforderungen an die Dienstleistungen definieren. Startschuss für die Arbeiten war unter Mitwirkung des DIS Instituts am Freitag, 31. Oktober, in Wien Wien (ON prm, 2008-10-30)

Die zunehmende Lebenserwartung und damit das "Älterwerden" der Gesellschaft stellen neue Anforderungen an das Wohnen. Es muss nicht immer gleich ein Seniorenheim oder ein Pflegeheim sein, in dem ältere Menschen ihren Lebensabend verbringen. Mehr und mehr haben sich in den letzten Jahren Angebote zum "betreuten Wohnen" etabliert, die eine möglichst selbstständige Haushalts- und Lebensführung ermöglichen und unterstützen. Wer sich für diese Wohnform entscheidet, ist gut beraten, die Angebote vorab genau zu vergleichen, denn was "betreutes Wohnen" genau bedeutet und was es konkret umfasst, ist bisher gesetzlich nicht geregelt. Hier soll nun mit Hilfe der Normung Klarheit geschaffen werden.

Das Europäische Komitee für Normung CEN hat dazu das Project Committee CEN/PC 385 "Services for sheltered housing for the elderly" (Dienstleistungen für betreutes Wohnen für ältere Menschen) ins Leben gerufen. Startschuss für die Entwicklung einer Europäischen Norm zu diesem Thema war am Freitag, 31. Oktober 2008, in Wien im Österreichischen Normungsinstitut, das die Arbeiten auf europäischer Ebene koordiniert. Die künftige Europäische Norm soll Anforderungen an die Transparenz des Leistungsangebots, an die zu erbringenden Dienstleistungen, an das Wohnangebot, an die Vertragsgestaltung sowie an qualitätssichernde Maßnahmen enthalten.

Dr. Holger Mühlbauer, Komitee-Manager für Dienstleistungsstandards im Normungsinstitut und Sekretär des Project Committees: "Dabei geht es weniger um bauliche Festlegungen als um Anforderungen an die komplexen Dienstleistungen, die in Summe die Qualität des betreuten Wohnens ausmachen." Mit der Fertigstellung der Norm, die auch Grundlage für eine freiwillige Zertifizierung sein soll, wird 2011 gerechnet. Zur Vorsitzenden des Komitees wurde Ingrid Hastedt vom Wohlfahrtswerk gewählt. Information

Nähere Informationen zu den Arbeiten des CEN Project Comittees "Services for sheltered housing for the elderly" (CEN/PC 385) bei Dr. Holger Mühlbauer
Komitee-Manager Dienstleistungsnormen
ON Österreichisches Normungsinstitut
E-Mail: holger.muehlbauer(at)on-norm.at
Tel. +43 1 213 00-724

(Quelle: Pressemitteilung des ON)


Mittwoch, 4. März 2009

DIS Institut auf der "Altenpflege+Propflege 2009" in Nürnberg


Auch dieses Jahr stellt das DIS Institut wieder auf Deutschlands führender Messe für Altenhilfe - Einrichtungen aus. Sie finden uns in Halle 2 Stand 2 - 510.

Wir laden Sie herzlich zum Besuch unseres Stands ein und bitten Sie, im Falle Ihres Interesses Gesprächstermine rechtzeitig mit unserem Sekreteriat zu vereinbaren: Telefon 02429 - 90 363 70 oder eMail: office@dis-institut.de.

Montag, 9. Februar 2009

Die “richtige“ Standortanalyse

als Erfolgsfaktor in der Expansionsstrategie von Betreibern stationärer Altenpflege von Dr. Lutz H. Michel MRICS und Dr. Heike Piasecki

Die aktuelle Marktentwicklung im Bereich der stationären Altenpflegeeinrichtungen ist gekennzeichnet durch drei maßgebliche Trends:

Erstens limitiert der Grundsatz “ambulant vor stationär“ insbesondere vor dem Hintergrund der jüngsten gesetzgeberischen Entwicklungen die strategische Ausweitung stationärer Altenhilfe, auch wenn die demographische Entwicklung andere Signale zu senden scheint.

Zweitens zwingt die Finanznot der öffentlichen Kassen und auch das verstärkte Kostenbewusstsein der Kunden, der pflegebedürftigen Senioren und ihrer Angehörigen, bei der Entwicklung und Umsetzung von Expansionsstrategien zielgruppenspezifischen Angeboten größeres Augenmerk zu widmen.

Drittens schaffen die „brummenden“ vorstationären Wohnformen, seien es Betreutes Wohnen oder Wohngruppenkonzepte und ähnliche Angebote, eine Angebotsvielfalt, die mit undifferenzierten Produktangeboten im Bereich der stationären Pflege nicht mehr zu begegnen ist. Dies alles spielt sich ab in einem Marktumfeld, in dem weniger Wartelisten als Belegungsdefizite den Takt für Expansion angeben. Dies zwingt die Betreiber, im Rahmen ihrer Expansionsstrategie der Standortentscheidung noch größeres Augenmerk als in der Vergangenheit zu schenken. Aus dem Blickwinkel der operations-bezogenen strategischen Beratung von Betreibern einerseits und der bankinduzierten Beurteilung von Pflegeheimbetrieben andererseits ergeben sich folgende Überlegungen zu den relevanten Elementen der Standortanalyse und –beurteilung, die sich auch in der in der Arbeit der Verfasser bewährten Vorgehensweise bei der Vorbereitung von Standortentscheidungen niederschlagen.

1. Mikro- und Makrostandort

Die “klassischen“ Betrachtungsebenen für die Standortanalyse sind die Betrachtung des Mikro- und des Makrostandortes. Mikrostandort meint damit die unmittelbare Umgebung eines Projektstandortes (nahes Umfeld, Stadtteil, Entwicklungsgebiet, Teilraum mit ähnlichen Merkmalen). Makrostandort meint dabei das großräumliches Verflechtungsgebiet, in dem sich ein Projektstandort befindet (Stadt, Gemeinde, Region). Relevant für die Beurteilung sind insofern generalisierend gesprochen die Infrastruktur- und Demographie- sowie Marktrelevanzkriterien, die gegeben sein müssen, um ein Pflegeheim erfolgreich positionieren zu können. Im Bereich des Mikrostandortes sind dies die urbane Situation, die Nachbarschaft, die Verkehrsanbindung, Für den Makrostandort sind relevante Kriterien wie demographische Situation, die Alterungsprognosen, die Bevölkerungsstruktur, die Einkommenskennziffern des Gebietes, das als „Einzugsbereich“ zu qualifizieren ist. Quasi „querschnittsbezogen“ sind dabei die Mentalitäten und Verhaltensweisen und -muster der Kundenzielgruppen einzubeziehen. Hier trennt sich im Übrigen häufig die Spreu vom Weizen: die unzutreffende Definition des Einzugsbereichs ist der Todesstoß einer jeden Betrachtung und makrostandortbezogenen Kriterien.

2. Standort und Markt

Jede Standortanalyse ist untrennbar zu verbinden mit der Analyse des Markt-, also des vorhandenen und zukünftig zu erwartenden Angebots- und Nachfrageumfelds. Der beste Mikrostandort nutzt nichts, wenn die Marktsituation die Standortqualitäten in dem Sinne überlagert, dass ein potentielles Angebot nicht auf einen aufnahmefähigen Markt trifft. Standortanalyse in diesem Sinne wird daher zunehmend zur Marktanalyse, die durch Kriterien wie Betriebskonzept, Kundenzielgruppe, Kundenmentalitäten, Angebotspositionierung, Konkurrenzsituation und die vorhandenen USP’s des „Produkts“, auf das sich die Standortanalyse bezieht, bestimmt wird. Nur auf den ersten Blick sprengen diese Betrachtungskriterien die traditionelle Methodik der klassischen Standortanalyse. Diese war dadurch geprägt, dass überwiegend quantitative Elemente als entscheidungserheblich angesehen wurden. Qualitative Merkmale kamen hinzu, ergänzten diese partiell. Heute, in enger werdenden Märkten, geprägt durch regionale Überversorgung, Verdrängungswettbewerb der Anbieter und Wettbewerbsverzerrungen durch die staatliche Preislenkung durch die Sozialkassen, werden qualitative Elemente zum ausschlaggebenden Faktor bei der Analyse und Beurteilung nachhaltig erfolgversprechender Standorte im Rahmen von Expansionsentscheidungen.

3. Operations-bezogene Standortanalyse

Ausgangspunkt einer jeden Standortbeurteilung muss daher die Definition des „Produkts“, also des Betriebes, der realisiert werden soll, sein. Die Produktkonfiguration gibt letztlich die Kriterien für die Beurteilung des Standorts vor, weil nur sie einerseits den relevanten Markt und andererseits den relevanten Wettbewerb zu beurteilen ermöglicht. Der relevante Markt ist nicht mehr so sehr der imaginäre Markt der „stationären Altenhilfe“, sprich undifferenziert: der Altenpflegeheime. Vielmehr ist zunehmend entscheidend das differenzierte Leistungsangebot, zugeschnitten auf spezifische Krankheits- bzw. Pflegebilder. Der relevante Markt wird daher „enger“. Dies gilt sowohl für die Produktseite, wie aber auch für die Beurteilung der Angebotsseite, nämlich der bereits im relevanten Markt vorgefundenen Angebote an stationärer Altenhilfe. Insofern gilt nicht der Leitsatz „Marktanalyse qua Standortanalyse“, sondern „Standortanalyse qua Marktanalyse“. Hier geht es dann primär um die Beurteilung von Betriebskonzepten und die Suche nach dem für den vorgefundenen Standort adäquaten Betriebskonzept. Damit geht es insoweit nicht mehr nur um die Beurteilung eines status quo, sondern auch um einen Prozeß der Optimierung von Konzepten, also der Anpassung von Konzepten an Standortqualitäten.

4. „Nachhaltigkeits - Prüfung“ - Evaluierung zukünftiger produktrelevanter Entwicklungen

Die Betrachtung des Standorts unter der „Betriebs - Brille“ muß angesichts der zu erwartenden Entwicklungen im Markt der Altenpflege auch zunehmend „dynamisiert“ werden. Der heutige status quo ist von Bedeutung, jedoch ist angesichts der langen Zeithorizonte für die Lebensdauer und Rentabilität der Immobilie mindestens genauso wichtig die Zukunft. Insofern ist eine expansionsorientierte Standortanalyse auch geprägt von Gesichtspunkten wie z.B. der Beurteilung schon bekannter Vorhaben, kurz: zu prognostizierende Entwicklungen bzgl. der vorzufindenden und etwaiger zukünftig relevant werdenden Standortfaktoren. Es handelt sich - verallgemeinernd formuliert - um die Evaluierung zukünftiger produktrelevanter standortbezogener Entwicklungen.

5. Leitlinien für die “richtige“ Standortanalyse – Vorgehensmodell des DIS Institut

Aus diesen „theoretischen“ Prämissen ergibt sich die operative Vorgehensweise, die die Verfasser aus ihrer Erfahrung präferieren: Das 5 - Stufen - Modell sieht dabei wie folgt aus:

Stufe 1: Analyse und Beurteilung des Expansionsziels
Stufe 2: Analyse, Einordnung und Bewertung des Betriebskonzepts
Stufe 3: „Klassische Standortanalyse“
Stufe 4: Feinjustierung des Konzepts auf die gegebene Standort- und Marktqualität
Stufe 5: „Nachhaltigkeits - Prüfung“:

Abgleich der Ergebnisse der Stufen 1 - 4 mit den zukünftig zu erwartenden Standortqualitäten Materiell sind in diese 5 Schritte die Erfassung, Analyse und Bewertung der oben dargestellten Beurteilungskriterien eingebettet.

Es handelt sich um eine wertende Betrachtung mit hoher qualitativer Ausprägung, für die quantitative Analysen lediglich bedeutende Basisinformationen darstellen. Diese Vorgehensweise vermeidet, daß Standortentscheidungen im Rahmen von Expansionsprojekten im wahrsten Sinn des Wortes „betriebsblind“ getroffen werde. Sie ermöglicht durch die Einbeziehung von Konzept und Nachhaltigkeitskriterien eine höhere Zukunftssicherheit der zu treffenden Projektentscheidungen und damit mehr Sicherheit für die nachhaltige Wirtschaftlichkeit des Expansionsvorhabens sowohl für den Betreiber wie auch - last not least - den Immobilieninvestor.

Mittwoch, 28. Januar 2009

Betreutes Wohnen in NRW gesetzlich geregelt: Prüfungsbedarf für Anbieter gegeben

Pressemeldung von: Rechtsanwalt Dr. Lutz H. Michel MRICS
Mit dem zum 01.01.2009 in Kraft getretenen Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) als Nachfolger des (Bundes-) Heimgesetzes in NRW ist Betreutes Wohnen in NRW erstmals gesetzlich geregelt worden. Dies hat tief greifende Auswirkungen sowohl auf die Gestaltung neuer Projekte im Betreuten Wohnen wie auch die rechtliche Konfiguration von Bestandsanlagen, für die das Gesetz mit Übergangsregelungen gilt.

Grds. wird Betreutes Wohnen vom WTG als „Betreuungseinrichtung“ verstanden (§ 2 Abs. 1 – 3 WTG) und zwar ungeachtet der Gestaltung der Dienstleistungskomponente („Alles aus einer
Betreutes Wohnen in NRW gesetzlich geregelt: Prüfungsbedarf für Anbieter gegeben
Rechtsanwalt Dr. Lutz H. Michel MRICS
Hand“ oder getrennte Erbringung der Leistungen „Wohnen“ und „Betreuung“). Relevant für das „klassische“ Betreute Wohnen ist zunächst, daß vom Gesetz eine Globalausnahme für die Angebote gemacht wird, die gem. § 3 Abs. 1 WTG „allgemeine“ und „soziale“ Betreuungsleistungen in „geringfügigem Umfang“ anbieten, was dann der Fall sein soll, wenn die Kostenobergrenze für allgemeine und soziale Betreuungsleistungen, die nicht überschritten werden darf, nicht über dem Eckregelsatz nach SGB XII – in NRW seit 01.07.2008: 351 Euro – liegt. In Stufe 1 ist also zu prüfen, ob diese Ausnahme greift. Greift diese Globalausnahme nicht, so ist in Stufe 2 zu klären, ob die Kriterien des § 2 WTG greifen. Dies ist überaus relevant für bestimmte Konzepte, die Komplettpakete anbieten, wie z.B. sog. „Residenzkonzepte“. Unterfallen Betreute Wohnkonzepte dem § 2 WTG, so ist die Folge die Geltung des WTG in vollem Umfang. Dies kann gravierende Wirtschaftlichkeitsauswirkungen haben. In den Blick zu nehmen sind hier auch Konzepte, die unter das Stichwort „Ambulantisiertes Heim“ fallen. Rechtsanwalt Dr. Michel: „Hier ist dringend die dezidierte juristische Analyse der Konzeption, der faktischen Gestaltung wie auch der vorhandenen Vertragsgestaltung angesagt."

Geht es um Konzepte des „klassischen“ Betreuten Wohnens so werden die Konzepte ggfls. „feingetuned“ werden müssen. Besonders gilt dies für die sog. „Residenzkonzepte“ mit umfangreichem Leistungsangebot aus einer Hand. In allen Fällen sind die Vertrags- und Leistungsbilder scharf zu betrachten, um nicht in die „Falle WTG“ zu laufen. Das Gesetz gilt nämlich nicht nur für „neue“ Betreute Wohnanlagen, sondern nach einer Übergangsfrist auch für „Bestandsobjekte“. Daher der Rat an Betreiber und Investoren: „Bestandsanlagen sind auf die WTG – Konformität hin zu prüfen und neue Projekte sind feinzutunen.“

Die Kanzlei bietet zu diesem Zweck für Bestandsobjekte einen juristischen „Legal Quick Check“ an, der ggfls. um einen operationsbezogenen und umfassenden „Legal Operations Check“ ergänzt werden kann. Bei der Entwicklung neuer Projekte Betreuten Wohnens bietet die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michel ihre umfassende juristische Expertise im Bereich des Betreuten Wohnens.

vnw Fachtagung "Für mehr Lebensqualität im Alter - Gut und sicher Wohnen"

vnw-Seminar in Kooperation mit dem DIS Institut am 04.02.2009 in Schwerin.
Fachtagung "Für mehr Lebensqualität im Alter - Gut und sicher Wohnen"

Eröffnung Dr. Joachim Wege, VNW Verbandsdirektor
Bedürfnisse und Wohnwünsche in einer alternden Gesellschaft

Dr. Renate Narten, Büro für sozialräumliche Forschung und Beratung

Die Wohnung der Zukunft: generationengerecht statt altengerecht
Andreas Reidl, A.GE Agentur für Generationen-Marketing

Betreutes Wohnen im Quartier mit Zertifikat
Uwe Groß, DIS Institut für ServiceImmobilien


Wohnen im Quartier ein Leben lang
Frank Benischke, Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH

Selbstbestimmt Wohnen mit Versorgungssicherheit - Das Bielefelder Modell
Werner Stede, Bielefelder Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH

Rechtliche Vorgaben für das Betreute Wohnen
Dr. Lutz Michel MRICS, DIS Institut für ServiceImmobilien

Förderung für altersgerechtes und barrierefreies Wohnen
Mirko Widlak, KfW Förderbank, Berlin

Landesförderinstitut Schwerin

Monika Poth, Wohnungsbaukreditanstalt Hamburg
Gereon Westphal, Investitionsbank Schleswig-Holstein

Weitere Informationen:
www.vnw.de