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Dienstag, 16. Juni 2009

Die Zukunft ist barrierefrei und serviceorientiert

Statement des DIS Instituts zur Entwicklung im Bereich Serviceimmobilien, Betreutes Wohnen und Pflege.

Mega – Trend: Schaffung “demografiefester Wohnungsbestände”

Hinsichtlich der zu erwartenden Komplexität aus Versorgungstrukturen und Bedürfnissen der Kunden (Mieter oder auch Erwerber) und dem individuellen Leistungsvermögen wird das Thema Seniorenimmobilien insgesamt globaler zu betrachten sein. Zumindest auf der Quartiersebene werden mehrteilige Lösungen zur Absicherung von Versorgungs- und Betriebsformen benötigt.

Der Schlüssel für die Entwicklung und Umsetzung dieser liegt im Bestand. Nicht nur das hier umfängliche Anpassungsmaßnahmen (wie beispielsweise die Reduzierung von Barrieren und das Thema Energie) notwendig werden, spielt ebenfalls der Rückbau von nicht mehr zeitgemäßen Immobilien eine Rolle. Bei jeder Investitionsentscheidung sollten Alternativen wie Neubau und / oder Kernsanierung kalkulativ betrachtet werden, welche im Kontext zur Nachhaltigkeitsdiskussion unter Berücksichtigung der Life-Cycle-Costing stehen. Ohne diese Würdigung wird eine ressourcenschonende Immobilienpolitik unter gesamtgesellschaftlicher Verantwortung nicht sinnvoll erscheinen.

Gerade im Segment der Seniorenimmobilien ist die Bandbreite stark ausgeprägt. Von individuellen Nischenlösungen bis hin zu quartiers- und kommunalprägenden Investments sind jegliche Arten von Engagements sowie Beteiligungen möglich. Der prägende Grundsatz hierbei lautet: die Lösungen liegen in der Gegenwart, die Maßstäbe der Vergangenheit können als Referenz dienen, benötigen aber zur Realisierung eine Innovationskraft in die Zukunft.

Investment – Guideline:

Kanon der 10 konzeptionellen Erfolgsfaktoren Zusammengefasst lassen sich folgende Thesen für eine Guideline aufstellen:

  1. die Lage und die Nutzungsart der Immobilien in Verbindung mit der Unternehmensstrategie entscheidet über den Erfolg,
  2. Seniorenimmobilien sind an einen Betreiber gebunden, wobei das Denken und Planen kompatibel zu den Abläufen und Prozessen gestaltet werden muss (die Schlüssigkeit von “Hardware = Immobilie” und “Software = Betrieb” entscheidet über den Gesamterfolg),
  3. eine äußere Mitbestimmung –von gesetzgeberischen Maßnahmen bis hin zu Aufsichtsbehörden- flankiert den gesamten Entwicklungs- und Lebensprozess der Immobilien, dies erfordert professionelles Agieren von Anfang an,
  4. der Paradigmenwechsel im “System Pflege” öffnet neue Gestaltungsmöglichkeiten und Produktlinien für die Immobilien- und Wohnungswirtschaft,
  5. eine stärker werdende Transparenz gewinnt auf Nutzer- wie auch auf Anbieterseite an Bedeutung. Kommunikation und eine verbraucherorientierte Haltung sind Grundlage für dieses Face to Face Business,
  6. Baumaßnahmen und Investitionsentscheidungen (insbesondere im Bestand) sollten hinsichtlich ihrer Zielgruppenberührung nur nach einem “Demografie-Check” erfolgen,
  7. die Themen Energie, Lebenszykluskosten sowie die gesamte Diskussion um Nachhaltigkeit und Green-Building werden zukünftig an Bedeutung gewinnen. Zum einen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit / Finanzierbarkeit und zum anderen aus Image- bzw. Marketinggründen,
  8. der Schlüssel für eine gesamtwirtschaftliche und gesellschaftlichen Lösung der Zukunftstaufgaben liegt im Wohnungsbestand,
  9. professionelle Bauherren, innovative Betreiber, regional verbundene Banken und realistisch handelnde, sowie mit den Themen vertraute, Manager sind die Player des Marktes,
  10. der Seniorenmarkt selbst ist vielschichtig, wachstumsstark und eine der wenigen Zukunftsfelder der Immobilien- und Wohnungswirtschaft.

Auszug Beitrag zum Handbuch Brunner (Hrsg.) “Immobilieninvestment”, 3. Aufl. (erscheint 2009) “Konzeptionelle Erfolgsfaktoren von Seniorenimmobilien für institutionelle Investoren und Wohnungsunternehmen”

Autoren: Prof. Lothar Marx, Dipl. – Ing. Architekt, Honorarprofessor für barrierefreies Bauen für ältere und behinderte Menschen, TU München Uwe Groß, Geschäftsführer, DIS Institut für ServiceImmobilien GmbH Dr. Lutz H. Michel MRICS, Rechtsanwalt, Mitglied des wiss. Beirats DIS Institut für ServiceImmobilien GmbH

Dienstag, 2. Juni 2009

BFW – Pressemitteilung: Service-Wohnen fällt weiterhin unter Mietrecht

Service-Wohnen fällt weiterhin unter Mietrecht Bundestag verabschiedet Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz

Berlin, 2. Juni 2009 – „Ältere Menschen, die in Formen des Wohnens mit Service oder des Betreuten Wohnens leben, sind Mieter. Sie sind eben noch nicht Bewohner im heimrechtlichen Sinne, sondern leben in einer selbstbestimmten Wohnform. Insofern begrüßen wir, dass das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) nun in seiner vom Bundestag verabschiedeten, überarbeiteten Form eine klare Abgrenzung zwischen stationären Pflegeeinrichtungen und betreutem Wohnen vornimmt“, sagt Alexander Rychter, Bundesgeschäftsführer des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V., Spitzenverband der privaten Immobilienwirtschaft.

„Bereits jetzt bieten Wohnungs- und Immobilienunternehmen über 400.000 altersgerechte Wohnungen mit teilweise niedrigschwelligen Betreuungs- und Unterstützungsangeboten an“, so Rychter weiter. Der Deutsche Bundestag hatte das WBVG am Freitag verabschiedet. Nicht erfasst vom neuen Gesetz werden Wohnformen, bei denen neben der Überlassung von Wohnraum ausschließlich allgemeine Unterstützungsleistungen wie die Vermittlung von Pflegeleistungen, Notruf- oder hauswirtschaftliche Versorgungsdienste vereinbart sind. Der ursprüngliche Gesetzentwurf vom Dezember 2008 hatte noch vorgesehen, dass selbst niedrigschwelligste Pflege- und Betreuungsleistungen wie die bloße Installation eines Hautnotrufsystems ausgereichen, um die Anwendung des Gesetzes auszulösen.

Das WBVG tritt zum 1. Oktober 2009 in Kraft. Für Verträge, die nach dem bisherigen Heimgesetz geschlossen wurden gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Mai 2010. Für andere Altverträge wie zum Beispiel Miet- und Dienstverträge im Bereich des Betreuten Wohnens gilt das Gesetz auch zukünftig nicht. „Jede Umfrage wie Menschen im Alter Wohnen möchten zeichnet das gleiche Bild: An erster Stelle steht der Wunsch, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu leben. Dies stellt für die Wohnungswirtschaft eine enorme quantitative Herausforderung dar. Die Zielgruppen am Wohnungsmarkt kehren sich um“, erläutert Rychter die Bedeutung dieser Gesetzesentscheidung. „Das Wohnen 65 plus wird künftig ein Viertel des gesamten Wohnungsmarktes ausmachen.

Nach unseren Berechnungen werden bereits bis zum Jahr 2020 zusätzlich rund 800.000 altergerechte Wohnungen benötigt. In Deutschland ist aber derzeit nur knapp ein Prozent des Wohnraums seniorengerecht“, so der BFW-Bundesgeschäftsführer weiter. Insofern sei es folgerichtig, dass die „Software“ für das Wohnen im Alter, die vertragliche Gestaltung, sachgerecht gelöst wurde und so die zum April gestartete KfW-Förderung für den seniorengerechten Umbau im Wohnungsbestand flankiere. Rychter wies in diesem Zusammenhang aber auch darauf hin, dass angesichts der bevorstehenden demografischen Herausforderungen die Mittel für die KfW-Förderung noch weiter aufgestockt und dem Wohnen im Alter eine ebenso große Bedeutung wie der energetischen Anpassung von Wohnungsbeständen beigemessen werden müsse. Zudem sprach er sich für weitere Investitionsanreize wie beispielsweise die Einführung einer degressiven AfA für altersgerechtes Bauen aus.”

Quelle: Pressemitteilung BFW Bundesverband vom 02.06.2009

Kommentar DIS Institut:

Wir danken an dieser Stelle dem BFW, insbesondere Herrn Alexander Rychter, für seinen unermüdliches Engagement zur Sache. Die Klärung der Abgrenzungsfragen hat für die Immobilien- und Wohnungswirtschaft eine erhebliche Bedeutung. Gerade niedrigschwellige Betreuungsangebote sowie das klassisches Betreute Wohnen werden zunehmend an Bedeutung gewinnen. Während im Segment Betreutes Wohnen Handlungsempfehlungen und Mindeststandards in Form der DIN 77800 (Qualitätsanforderungen) existieren, sind im Bereich der niedrigschwelligen Angebote kaum verbindliche Regelwerke existent. Die Auseinandersetzung mit einer Aufsichtsbehörde ist damit möglicherweise unvermeidbar, denn Leistungsangebote können nur betrieblich sinnvoll im Rahmen von vertraglichen Regelungen getroffen werden. Praxistipp: Klärung der Vertragskonstellation im niederschwelligen Bereich vorab sowie die Anwendung der DIN 77800 im Betreuten Wohnen. Mit dem Instrument der Zertifizierung kann der Nachweis erbracht werden.

Donnerstag, 28. Mai 2009

Ankündigung Infotag zur DIN 77800 am 25.06.2009 in Berlin


Die TÜV Rheinland Group führt gemeinsam mit ihrem Zertifizierungspartner einen Infotag rund um die Themen Betreutes Wohnen und DIN 77800 durch.

Die Schwerpunkte des Tages sind:

  • DIN-Geprüft Betreutes Wohnen, die Zertifizierung nach DIN 77800
  • Barrierefreies Bauen als ein Konzept für Alle
  • Betreutes Wohnen nach DIN 77800 aus Erfahrung Qualität und Sicherheit

Wir freuen uns, Sie am 25.06.2009 in der Zeit von 9.30 - 13.00 Uhr in den Räumen des TÜV begrüßen zu können. Das Programm sowie die Anmeldung können Sie direkt hier downloaden.

Dienstag, 19. Mai 2009

Vorreiter KWA Betreutes Wohnen Hahnhof: Erste Einrichtung in der Region Baden erfüllt DIN NORM

Dem KWA Betreutes Wohnen Hahnhof wurde heute im Rahmen einer Feierstunde die Prüfungsurkunde DIN Norm 77800, der Norm für Betreutes Wohnen verliehen.

Die noch im Bau befindliche Betreute Wohnanlage ist damit die erste Einrichtung in Baden-Baden und der gesamten Region, die die baulichen und konzeptionellen Qualitätsanforderungen nach der bundesweit geltenden DIN Norm für Betreutes Wohnen für die ältere Generation erfüllt. Die Präzertifizierung von KWA Betreutes Wohnen Hahnhof unterstreicht noch vor Eröffnung den hohen Standard der Wohnanlage.

„Der Begriff Betreutes Wohnen war bisher nicht geschützt und wurde leider auch für reine Werbezwecke missbraucht. Oftmals stand Betreutes Wohnen außen auf einem Gebäude, aber drinnen war von seniorengerechter zeitgemäßer Betreuung nichts zu finden. Die eingeführte DIN 77800 kann dem nun entgegenwirken und die Qualität einer Einrichtung bescheinigen. Das führt zu einer deutlich höheren Transparenz und mehr Sicherheit beim Verbraucher, der sich an den Bewertungen orientieren kann“, erklärt Dr. Stefan Arend, Vorstand von Kuratorium Wohnen im Alter (KWA).„Wir freuen uns mit unserem neuen Betreuten Wohnen zum Vorreiter für die gesamte Region zu werden.

Die Beurkundung zeigt, dass das Konzept und die Umsetzung stimmig sind und auch in Fachkreisen hohe Anerkennung finden“, ergänzt Thekla Thiede, Stiftsdirektorin des KWA Parkstift Hahnhof. Die Wohnanlage, bestehend aus 24 Eigentums- und Mietwohnungen, wird im Herbst 2010 fertig gestellt sein. Bereits jetzt sind viele Wohnungen verkauft bzw. vermietet. Das in unmittelbarer Nähe gelegene KWA Parkstift Hahnhof sorgt für die umfangreichen Service- und Betreuungsleistungen. So werden auch zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen. Die neue Norm für das Betreute Wohnen ist unter Federführung des Deutschen Instituts für Normung e.V. (DIN) unter Beteiligung aller relevanten Wirtschaftskreise und Fachexperten für seniorengerechtes Wohnen in der Bundesrepublik Deutschland entwickelt worden.

Ein detaillierter Kriterienkatalog enthält Forderungen, die nach Auffassung der Fachverbände unverzichtbar sind, beispielsweise absolut barrierefreie Zugänge, Aufzuganlagen oder großzügige und barrierefreie Badeinrichtungen. Darüber hinaus werden auch die infrastrukturelle Anbindung der Anlage, die Transparenz des Dienstleistungsangebotes sowie die Qualität der angebotenen Dienstleistungen beurteilt. Positiv hervorgehoben wurde im Rahmen der Zertifizierung besonders die enge Zusammenarbeit von KWA Betreutes Wohnen Hahnhof und dem KWA Parkstift Hahnhof in der Erbringung umfangreicher Serviceangebote, die unterschieden werden in Grund- und Wahlleistungen. Dazu gehören u. a. der Hausnotruf, die Betreuung durch qualifizierte Mitarbeiter sowie ein großes Veranstaltungsprogramm.Der Gutachter Dr. Lutz H. Michel (DIS Institut) nahm im Auftrag von DIN CERTCO, der Gesellschaft für Konformitätsbewertung von DIN und TÜV Rheinland Group das Gesamtkonzept ab: „Durch die besondere Kombination aus einem anspruchvoll gestalteten Wohnangebot, qualitativ hochwertiger Dienstleistungen und der konzeptionellen Einheit von Betreutem Wohnen und Wohnstift hat dieses Projekt Vorbildcharakter für zielgruppengerechtes und zeitgemäßes Seniorenwohnen und moderne Seniorenbetreuung“, so Dr. Lutz H. Michel.

Quelle: KWA Kuratorium Wohnen im Alter

KWA Kuratorium Wohnen im Alter gAG ist bundesweit der zweitgrößte Träger von Altenwohn-stiften. KWA ist ein gemeinnütziges Dienstleistungsunternehmen und Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband. Bundesweit unterhält KWA 18 Einrichtungen, darunter 14 Altenwohnstifte, eine eigene Klinik für Neurologische und Geriatrische Rehabilitation und ein eigenes KWA Bildungszentrum mit staatlich anerkannten Fachschulen für Altenpflege.

Donnerstag, 23. April 2009

Statement des BFW zum Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)

Angesichts der heutigen Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur geplanten Einführung eines Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG) begrüßt der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Spitzenverband der privaten und unternehmerischen Immobilienwirtschaft, die Nachjustierung am Gesetzentwurf. „Der jetzt vorliegende Entwurf weist eine relativ klare Abgrenzung zwischen stationären Pflegeeinrichtungen und Betreutem Wohnen auf“, erklärte Alexander Rychter, BFW-Bundesgeschäftsführer.

„Wir begrüßen die Klarstellung, dass das Gesetz nicht anzuwenden ist, wenn der Vertrag neben der Überlassung von Wohnraum ausschließlich die Erbringung von allgemeinen Betreuungsleistungen, Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung oder Notrufdienste zum Gegenstand hat.“ Allerdings müsse der Anwendungsbereich in einigen Punkten noch klarer formuliert werden, um Auslegungsfragen zu vermeiden. Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf vom Dezember 2008 hätten selbst niedrigschwelligste Pflege- und Betreuungsleistungen wie die bloße Installation eines Hautnotrufsystems ausgereicht, um die Anwendung des Gesetzes auszulösen. Regelungsbedarf sieht Rychter noch im Anwendungsbereich, sonst bestünde die Gefahr, dass das Gesetz durch die Hintertür doch noch Anwendung auf das Betreute Wohnen fände, obwohl dies vom Gesetzgeber nicht gewünscht ist.

„Soweit auf die Kopplung von Miet- und Betreuungsvertrag eingegangen wird, sollte dies daher im Lichte der zurückliegenden BGH-Rechtssprechung zu sogenannten Integrierten Miet- und Betreuungsverträgen erfolgen und deutlich machen, dass die im Gesetzentwurf genannten Einschränkungen nicht für die Kombination der Überlassung von Mietwohnraum und allgemeinen Betreuungsleistungen anzuwenden ist“, erklärt der BFW-Bundesgeschäftsführer.

Das Konzept des Betreuten Wohnens beruhe geradezu auf dem gleichzeitigen Angebot von Mietwohnen und allgemeinen Betreuungsleistungen. Zudem schlage der BFW vor, die vom Gesetz ausgenommenen hauswirtschaftlichen Leistungen (wie z.B. wie z.B. Concierge-Dienste, Abwesenheitsversorgung, Wohnungsreinigungsdienste) klar zu benennen, um so Missverständnisse auszuschließen. Wohnformen im Alter – Trend zu ambulanten/vorstationären Angeboten „Vor dem Hintergrund des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes und der Stärkung des Grundsatzes ‚ambulant vor stationär’ wird die Versorgung älterer Menschen im häuslichen Umfeld – mit haushaltsnahen Dienstleistungen und Pflegeangeboten – immer wichtiger.

Die Stärkung des selbstständigen Wohnens mit niedrigschwelligen ambulanten und häuslichen Pflegeangeboten im Wohnquartier von pflegebedürftige Personen entlastet die öffentliche Hand und die Pflegekasse – und entspricht gleichzeitig dem Wunsch der meisten älteren Menschen, solange wie möglich in der eigenen Wohnung zu verbleiben“, erklärt Rychter die Bedeutung der Gesetzesentscheidung. „Wenn es gelänge, nur weitere 100.000 Wohnungseinheiten altersgerecht so zu gestalten, dass ältere Menschen darin so lange wie möglich selbstständig wohnen können, würden Aufwendungen der Pflegeversicherung bezüglich einer alternativen Unterbringung in Pflegeheimen in Höhe von rund zwei Milliarden Euro jährlich eingespart. Bereits jetzt bieten Wohnungs- und Immobilienunternehmen über 400.000 altersgerechte Wohnungen mit teilweise niedrigschwelligen Betreuungs- und Unterstützungsangeboten an.“

Als Spitzenverband der privaten Immobilien- und Wohnungswirtschaft mit 1.600 Mitgliedern und verbundenen Unternehmen befasst sich der BFW bereits seit 1996 in einem eigenen Arbeitskreis mit dem Thema Seniorenimmobilien. Der Arbeitskreis ist an zahlreichen Fachgremien beteiligt, so beispielsweise am Modellprogramm „Neues Wohnen“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, an der Expertenkommission „Wohnen im Alter“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, am Normenausschuss „Barrierefreies Bauen“ DIN 18040 und betreutes Wohnen DIN 77800 sowie am Kuratorium des Qualitätssiegels Betreutes Wohnen NRW und Baden-Württemberg.

Montag, 24. November 2008

Konformitätsbestätigung für die GSG Oldenburg nach DIN 77800

„Qualitätsanforderungen an Anbieter der Wohnform Betreutes Wohnen“

Im Rahmen eines Pressegespräches konnte am 04.07.2008 dem Geschäftsführer der GSG Oldenburg die Konformitätsbestätigung nach DIN 77800 für das Projekt „Betreutes Wohnen am Bloherfelder Markt“ übergeben werden. Die Übergabe erfolgte durch Hinrich Lampe, Produktmanager bei DINCERTCO sowie den beiden Gutachtern des DIS Institutes, Uwe Groß und Dr. Lutz H. Michel. Diese Urkunde wird dem Unternehmen auf Grundlage des Zertifizierungsprogramms „Betreutes Wohnen DIN geprüft“ überreicht.
Die GSG Wohnungsgesellschaft hat in einer frühen Projektphase vom Angebot der Zertifizierungsgesellschaft DINCERTCO Gebrauch gemacht, das Konzept, die Planung, die Dienstleister sowie Verträge unabhängig überprüfen zu lassen. Mit dieser neutralen Beurteilung wird konsequent ein Weg von Qualitätssicherung und Kundenorientierung gegangen. Der zukünftige Mieter soll sicher sein können, dass das Angebot zum einen den Anforderungen an die DIN 77800 genügt und zum anderen, dass die jetzt abgegeben Zusagen auch später in diesem Umfang erfüllt werden. Kundenorientierung und hohe Qualitätsmaßstäbe zeichnen das Team um den Geschäftsführer Stefan Könner aus. „Bei Bau- und Wohnfragen gibt es in Oldenburg keinen besseren Ansprechpartner als die GSG.“ Im Mai 2009, nach vollständiger Fertigstellung des Objektes Bloherfelder Markt, erfolgt eine weitere Auditierung vor Ort. Dieses Beurteilungsergebnis bildet die Grundlage für eine abschließende Zertifizierung. Mit der jetzt erfolgten „Zwischenprüfung“ wird der GSG Oldenburg die Einhaltung der Qualitätsmaßstäbe und Normenanforderungen bestätigt. Das Angebot einer Präzertifizierung bzw. einer allgemeinen Konzeptberatung steht jedem Anbieter in einer frühen Planungsphase zur Verfügung. Voraussetzungen sind das Vorliegen einer genehmigungsreifen Planung sowie eines schriftlich formulierten Betreuungskonzeptes. Dabei wird durch die Gutachter des DIS Institutes neben technisch-planerischen Anforderungen auch die Transparenz des Leistungsangebotes sowie eine Reihe von Detailfragen zum Konzept, den Abläufen und organisatorischer Grundlagen intensiv geprüft und bewertet. Weiterhin werden schriftliche Informationsunterlagen und die Verträge auf deren inhaltliche und formelle Richtigkeit beurteilt. Projektinfo: die GSG errichtet auf dem Grundstück Bloherfelder Straße 173 in Oldenburg, 22 barrierefreie Wohnungen, Gemeinschaftsflächen sowie weitere, dem Konzept zugeordnete Gewerbeflächen für den Dienstleister. Für die Betreuung der Mieter konnte der Seniorenservice SOL Oldenburg, in Verbindung mit dem Johanniter Hausnotrufservice gewonnen werden.

Der Geschäftsführer der GSG Oldenburg Stefan Könner hält zusammen mit Vertretern des DIS Institutes, DINCERTCO Berlin, sowie Projektpartner der SOL und Johanniter, stolz das DIN Zertifikat hoch. Foto: sei

Weitere Informationen:

Uwe Groß,
Laura-Maria Kaminski
,
DIS Institut für ServiceImmobilien GmbH
Broichstraße 2
52393 Hürtgenwald T.: 02429 / 90 363 70 F.: 02429 / 90 363 77

eMail: office@dis-institut.de

Donnerstag, 3. Juli 2008

DIN 77800 geprüftes Betreutes Wohnen in Hannover. Die Ostland Wohnungsgenossenschaft erfüllt mit einem weiteren Objekt die Qualitätsanforderungen








v.l.n.r. Hannovers Oberbürgermeister Stephan Weil und Ostland Vorstand Dieter Musielak

Als einer der ersten Anbieter in Niedersachsen hat bereits eine Einrichtung der Ostland Wohnungsgenossenschaft in Gehrden erfolgreich nachgewiesen, dass sie die Anforderungen der DIN 77800 für Betreutes Wohnen erfüllt.

Am 26.06.2008 konnte dieses wertvolle Prädikat nun bereits zum zweiten Mal an das Unternehmen vergeben werden.
Auf dem Gelände der ehemaligen Gilde Brauerei entstand neben Stadthäusern für Familien ein Seniorenzentrum. Hierzu gehören eine ambulant-betreute Wohngemeinschaft, ein Stadtteil- und Beratungsbüro der Johanniter Unfallhilfe, großzügigen Gemeinschaftsflächen sowie insgesamt 66 moderne barrierefreie Wohnungen. Im GILDE CARRÉ sorgt ein umfassendes Betreuungskonzept der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (JUH) dafür, dass sich die Bewohner der 2-3-Zimmer-Wohnungen rundum gut versorgt fühlen. Neben vielen Gratulanten und den bereits zahlreich eingezogenen neuen Mietern der Wohnanlage, konnte der Vorsitzende Dieter Musielak die Glückwünsche der Ehrengäste entgegennehmen. Hannovers Oberbürgermeister Stephan Weil würdigte den unternehmerischen Mut, an dieser Stelle eine städtebaulich-herausragende Quartiersgestaltung vollendet zu haben.

Der vdw Verbandsdirektor Bernd Meyer unterstrich in seiner Rede die Notwendigkeit von qualitativen und auf die Bedürfnisse der Mieter zugeschnittenen Angebote und Leistungen durch innovative Wohnungsunternehmen. Frau Silvana Radicione in ihrer Funktion als Mitglied des Landesvorstandes der Johanniter Unfallhilfe nahm die Herausforderung an diesem Standort gern an. Sie bekräftigte in ihrer Rede: „Wir werden für die Bewohner sowie den umliegenden Stadtteil da sein, immer wenn Sie uns brauchen!“ Die Botschaft war eindeutig. „Die im Rahmen der Zertifizierungsaudits geprüften Anforderungen werden wir in einem hohen Maße erfüllen.“ Dies war nicht nur ein Versprechen sondern man konnte die Atmosphäre im Gespräch mit den Bewohnern bereits hautnah erleben. Zum Abschluss der Feierstunde wurde das durch DINCERTCO erteilte Zertifikat und die Plakette „Betreutes Wohnen DIN geprüft“ durch Uwe Groß (Geschäftsführer DIS Institut) der Ostland Wohnungsgenossenschaft sowie der Johanniter Unfallhilfe übergeben. Im Zuge der Zertifizierung wurden zum einen die baulichen Voraussetzungen, die Transparenz des Leistungsangebotes, die zu erbringenden Dienstleistungen (unterschieden nach Grundleistungen/allgemeine Betreuungsleistungen und Wahlleistungen/weitergehende Betreuungsleistungen), das Wohnangebot, die Vertragsgestaltung sowie die qualitätssichernden Maßnahmen durch die Gutachter Uwe Groß und Dr. Lutz H. Michel überprüft. "Bisher gab es keinen allgemeingültigen Mindestanforderungen an Dienstleistungen für "Betreutes Wohnen".

Deshalb ist es absehbar, dass die DIN 77800 das maßgebliche Referenzdokument werden wird", meint Dr. Holger Mühlbauer, der die Normerstellung seitens des Deutschen Instituts für Normung (DIN) betreute.

An der Erstellung der Norm waren Beratungs- und Betreuungseinrichtungen, öffentliche Stellen, Bauträger- und Projektentwicklungsgesellschaften, Verbraucherschutz, Verbände und Hochschulen beteiligt. Gerade im Dienstleistungsbereich sind die Qualitätsunterschiede sehr groß. In einer Zeit in der man sich auf vieles nicht selbstverständlich verlassen kann, zählt vor allem eins – Vertrauen. Das Ziel des DIS Institutes ist es, mit dem „DIN-Geprüft" Zeichen Vertrauen zu schaffen und zu erhalten. Hierauf können sich sowohl die neuen Bewohner des Gilde Carré sowie die Ostland Wohnungsgenossenschaft verlassen. Bestärkt, auch durch den Zertifizierungsprozess, ein zukunftsfähiges Angebot für die Genossenschaftsmitglieder geschaffen zu haben, wurde das Projekt herausfordernd in Angriff genommen und der Erfolg gibt dem Unternehmen recht.

Mittwoch, 19. September 2007

Betreutes Wohnen mit DIN-Zertifikat – als bundesweit erste Genossenschaft hat sich die Ostland Wohnungsgenossenschaft der Prüfung gestellt

Zukunftschancen nutzen: Das praktiziert die Ostland Wohnungsgenossenschaft seit mehr als fünfzig Jahren. Jüngstes Beispiel ist die Bebauung der innerstädtischen Brache „Gilde Carré“ in Hannover. Hier, auf dem Gelände einer ehemaligen Brauerei, hat die Genossenschaft eine Gartenstadt errichtet und die 67 Stadthäuser in kürzester Zeit verkauft.

Doch das Unternehmen investiert nicht nur auf dem Gebiet der urbanen Nachverdichtung. Es ist auch auf dem anderen großen Wachstumsmarkt aktiv – in unmittelbarer Nachbarschaft des Carrés will es noch einmal 67 Wohneinheiten unter dem Label „Betreutes Wohnen“ vermieten. Und dass es sich dabei nicht nur um ein „Label“ handelt, hat sich die Genossenschaft als Erste in Niedersachsen schwarz auf weiß geben lassen: Noch vor Bauabschluss wurden die Wohnanlage nach der neuen bundeseinheitlichen Norm für „Betreutes Wohnen“ DIN 77800 präzertifiziert. Kaum ein Jahr alt, hat die DIN-Norm 77800 als Richtschnur für Qualität bereits auf Vermarktungsplattformen wie Immoscout24 Eingang gefunden.

Als erstes bundeseinheitliches Gütesiegel für „Qualitätsanforderungen an Anbieter der Wohnform Betreutes Wohnen für ältere Menschen“ soll sie dem Wildwuchs der frühen Jahre ein Ende bereiten. Buchautorin Renate Narten, die für den Verband vdw Niedersachsen Bremen einen Überblick über gängige Angebote im Seniorenwohnmarkt verfasst hat, begrüßt die Norm. „Bei der Ausgestaltung der Verträge gibt es noch immer viele Unklarheiten“, sagt die Architektursoziologin, „eine Zertifizierung macht es für Verbraucher und Anbieter einfacher.“ Carsten Ens, Leiter Öffentlichkeitsarbeit des vdw, stößt ins selbe Horn. Auch den gestiegenen Ansprüchen der Mieter und nicht zuletzt der aktuellen Rechtsprechung sei es zu verdanken, dass sich der „silberne Seniorenwohnmarkt“ inzwischen in geordneten Bahnen bewege. Ens lobt ausdrücklich die finanzielle Förderung, die Niedersachsen für eine breite Versorgung der Bevölkerung mit altengerechtem Wohnraum aufgelegt hat.

Ältere Menschen sind für Vermieter eine hochattraktive Zielgruppe, aber es fehlen häufig die Mittel für eine bauliche Nachrüstung der Bestände; ganz zu schweigen von dem Know-How, das sich viele Vermieter auf dem durchaus komplexen Dienstleistungsmarkt noch erarbeiten müssen. Genau diese Lücke hilft die Zertifizierung nach DIN 77800 zu schließen. Für ein positives Testat werden die folgenden Fragen recherchiert und müssen zur Zufriedenheit der Gutachter erfüllt sein: Informationsgestaltung: Schriftliche und mündliche Informationen an den KundenDienstleistungsangebot:

Was wird in welchem Umfang zu welcher Zeit angeboten?Wohngestaltung und Wohnumfeld: Lage, Barrierefreiheit der Anlage und Zimmer, GemeinschaftseinrichtungenVertragsgestaltung: Wie sind Verträge gestaltet? Qualitätssichernde Maßnahmen: Bewohnerbefragung, Überprüfung des Beschwerdemanagementsystems*

Entwickelt wurde die Norm von einer Reihe unterschiedlicher Akteure, von Vertretern der großen Wohlfahrtsverbände bis zu den Abgesandten der Immobilienwirtschaft, namentlich des BFW. Federführend war das DIN Deutsches Institut für Normung. Über eine Tochter, die Zertifizierungsgesellschaft DIN CERTCO, welche zugleich eine Tochter der TÜV Rheinland Gruppe ist, wird das Gütesiegel nach DIN 77800 vergeben. Seit Verabschiedung der Norm im Herbst 2006 haben sich bundesweit neun Anbieter zertifizieren lassen, weitere befinden sich im Prüfungsprozess. Das Zertifikat wird für sechs Jahre vergeben. Mit einem sogenannten Vorort-Audit wird alle zwei Jahre überprüft, ob die einmal zertifizierte Leistung noch gewährleistet ist.

Dieter Musielak ist froh, sich der mehrstufigen Begutachtung unterzogen zu haben. Seine Begründung: „Wir bieten selbstbestimmtes Seniorenwohnen gehobenen Standards. Bei einem Quadratmeterpreis von 10 Euro nettokalt sind die Kosten der Zertifizierung mehr als gerechtfertigt. Denn dadurch konnten wir sämtliche Verwaltungsvorgänge noch einmal neu aufarbeiten und haben einiges an Know-How gewonnen.“ Zu den Grundleistungen, die die „Residenz Nedderntor“ ihren Bewohnern bietet, zählen regelmäßige Präsenz- und Sprechzeiten. Überdies gibt es einen Hausnotruf und individuelle Beratungs-, Betreuungs- und Vermittlungsleistungen. Die Residenz arbeitet eng mit der Sozialstation Gehrden, den Johannitern und dem Not-Funkdienst Niedersachsen zusammen. Zu den Grundleistungen zählen außerdem etliche Freizeit-, Interessen- und Geselligkeitsangebote – zuletzt gab es die Gemäldeausstellung einer aus der Region stammenden Künstlerin zu bewundern. Auch ein Hausmeisterdienst ist Teil der Grundleistungen. Die Wahlleistungen hingegen umfassen ein breites Spektrum an zusätzlichen Services, die in erster Linie der Aufrechterhaltung der eigenen Haushaltsführung dienen. Dazu zählen unter anderem Hilfen zur Wohnungsreinigung und Glasreinigung, ein Wäscheservice oder der mobile Mahlzeitenservice. Wer will, kann sein Mittagsmahl in der Gemeinschaft einnehmen und nach Wunsch eine Einkaufshilfe beauftragen. Überdies besteht die Möglichkeit, sich private Feiern organisieren, sich begleiten oder in Abwesenheit einen Wohnungshüterdienst kommen zu lassen. Und selbstverständlich wird, wenn es hart auf hart kommt, auch eine häusliche Pflege angeboten – eine Wahlleistung, die durch die regelmäßigen Beratungen, welche mit der Grundleistung einhergehen, eng verzahnt ist. Genossenschaftsvorstand Musielak hat die exzellente Lage, die das Städtchen Gehrden für die Wohnbedürfnisse älterer Menschen bietet, geistesgegenwärtig erkannt. Klug war es auch, die Leiterin des Sozialamtes zu einem frühen Zeitpunkt in die Bauplanung mit einzubinden. So kommt es, dass die Steckdosen in den Wohnungen höher über dem Boden angebracht sind, die Lichtschalter dagegen niedriger hängen, damit beide auch vom Rollator aus einfach zu erreichen sind: Auf die kleinen baulichen Details kommt es beim „Betreuten Wohnen“ an. Nach einem Rundgang durch die Residenz zeigte sich die Amtsleiterin, zugleich Senioren- und Behindertenbeauftragte der Stadt, sehr zufrieden. Barbara Zunker: „Die Umsetzung entspricht zu 100 Prozent dem, was wir besprochen haben."

Ostland-Vorstand Musielak plant, künftig auch alle weiteren Senioren-Wohnangebote der Genossenschaft durch DIN CERTCO prüfen zu lassen. Dass es sich um einen Wachstumsmarkt handelt, steht außer Frage. Auch wenn am Ende nicht immer das TÜV-Siegel stehen mag, allein durch das Hinzuziehen der externen Gutachter erhält der Wohnungswirt, seit rund fünfzig Jahren für die Genossenschaft mit einem heutigen Bestand von 2.000 Wohneinheiten tätig, wertvolle Anregungen. Musielak: „Durch die fachliche Kommunikation mit den Prüfern müssen wir uns laufend selbst hinterfragen. Durch das Feedback können wir unsere Produkte noch enger an den Bedürfnissen unserer Mitglieder ausrichten.“ Auch moderne Management-Tools wie Beschwerdemanagement, Mieterbefragung oder Qualitätssicherung lassen sich leichter mit als ohne Zertifizierungsprozess implementieren. Je mehr sich das bundesweit einheitliche Gütesiegel etabliert, desto eher kann Planungssicherheit für Verbraucher und Vermieter auf dem „silbernen Seniorenmarkt“ einziehen.

Und trotzdem: Er bleibt für Überraschungen gut. DIN CERTCO-Mitarbeiter Hinrich Lampe, einer, der mit dem Markt sehr gut vertraut ist, war bei einem Besuch der „Residenz Nedderntor“ erstaunt, wie fit die angetroffen Senioren waren. Vor allem ihr Durchschnittsalter verblüffte: 79 Jahre.

*In Kurzform siehe Beuth-Pocket, Titel: „Betreutes Wohnen für ältere Menschen Dienstleistungsanforderungen nach DIN 77800“ Autor: H. Mühlbauer, Herausgeber: DIN, Link: http://www.beuth.de/langanzeige/Betreutes+Wohnen/93826739.html

Weiterführende Literatur: „Wohnen im Alter - Bausteine für die Wohnungswirtschaft“, Renate Narten, Hannover, 2004 Bezug siehe unter: www.vdw-online.de
Quelle: vdw Magazin

Montag, 7. Mai 2007

Seniana Hünfeld: durch DIS Institut nach der DIN 77800 zertifiziert

Qualität ist der USP, mit dem mit sich Anbieter sozialer Dienstleistungen vor dem Hintergrund einerseits steigenden Bedarfs und anderseits höheren Kostendrucks auszeichnen und sich im Markt positionieren können. Das DIS Institut hat, durch ihren Geschäftsführer Uwe Groß, der DIN CERTCO – Gutachter ist, die zur Mediana – Gruppe gehörende Betreute Wohnanlage Seniana Seniorenresidenz in Hünfeld mit Erfolg nach der "DIN 77800 - Qualitätsanforderungen an Anbieter der Wohnform Betreutes Wohnen für ältere Menschen“ zertifiziert. Es zeigte sich, dass es bei dem Betreuten Wohnen auch in kleineren Städten wie Hünfeld möglich ist, bei einem entsprechenden Engagement des Betreuungsträgers eine hochqualifizierte Dienstleistung anzubieten. Betreutes Wohnen der Seniana ist eingebunden in den Unternehmensverbund der Mediana - Gruppe, die Qualität und innovative Konzepte als maßgeblichen Erfolgsfaktor definiert hat.

So wurde das Konzept des Pflegestifts Mediana in Fulda jüngst im Rahmen einer Deutschlandsinitiative der Wirtschaft unter der Schirmherrschaft von Bundespräsident Horst Köhler als „Ort im Land der Ideen“ ausgezeichnet. Der Pflegestift Mediana ist damit das einzige Pflegeheim, das bei dieser bundesweiten Ausschreibung prämiert wurde. Das DIS Institut gratuliert zu dieser Auszeichnung und sieht sich dadurch in der Beurteilung der Seniorenresidenz Seniana in Hünfeld bestätigt.

Das DIS Institut für Serviceimmobilien hat sich insbesondere auf die Beratung von SeniorenImmobilien spezialisiert und ist akkreditier Zertifizierungspartner von DIN CERTCO.

Die Zertifizierung und die DIN 77800 - Betreutes Wohnen unterstützt mit der Beurteilung von Mindeststandards auch, dass integrierte Verbundangebote vom Betreuten Wohnen bis hin zur Pflege insbesondere auch dementiell erkrankter Menschen in der Bedeutung und dem Stellenwert der Gesellschaft zunehmen.

Freitag, 4. Mai 2007

DIN 77800 – Betreutes Wohnen - Erste Betreute Wohnanlage in Nordrhein - Westfalen

Als erste Einrichtung in Nordrhein - Westfalen haben zwei von DIN CERTCO akkreditierte Gutachter des DIS Institut für ServiceImmobilien, Uwe Groß und Dr. Lutz H. Michel, die Betreute Wohnanlage „Wohnen am Klösterchen“ in Bielefeld auditiert. Das Audit dieses neuen Bereichs des Franziskus Hospitals ergab, dass das Konzept den Anforderungen der DIN 77800 – Betreutes Wohnen entspricht.

Diese neue Norm ist unter Federführung des Deutschen Instituts für Normung e.V. (DIN) unter Beteiligung aller relevanter Wirtschaftskreise und Fachexperten für seniorengerechtes Wohnen in der Bundesrepublik Deutschland entstanden und wird seit Herbst 2006 in Form von Zertifizierungsverfahren umgesetzt. Bislang gibt es 22 Wohnanlagen, die sich dem Prüfverfahren unterzogen haben bzw. sich diesem unterziehen.

Intention der neuen DIN-Norm ist es, aus der Fülle der fast unüberschaubar gewordenen Angebotsvielfalt Spreu und Weizen zu trennen. Der detaillierte Kriterienkatalog enthält deshalb Forderungen, die nach Auffassung der Fachexperten unverzichtbar sind.

Diese Kriterien wurden von den akkreditierten Gutachtern des DIS Institut, Uwe Groß und Dr. Lutz H. Michel, im Auftrag von DIN CERTCO, der Zertifizierungsgesellschaft von DIN und TÜV Rheinland genauestens begutachtet. Bei ihrer eintägigen Inspektion am 10. April überprüften sie auch das Umfeld der Wohnanlage, so beispielsweise die Erreichbarkeit von Ärzten, Optikern und Sanitätsfachgeschäften, die Anbindung an den Bus- und Bahnverkehr sowie das Einkaufsangebot im Quartier.

Alle Prüfkriterien, die für eine normgerechte Konzeption für Betreutes Wohnen zu erfüllen sind, konnten belegt werden. Am 04.05.2007 konnte daher dem Geschäftsführer des Franziskus Hospital, Dr. Georg Rüter und seinem Abteilungsleiter „Wohnen am Klösterchen“, Steffen Braune, rechtzeitig zur Fertigstellung und zum Einzug der ersten Mieter die begehrte Konformitätsbestätigung unterzeichnet von Dr. Michael Garmer, Geschäftsführer von DIN CERTCO, durch Hinrich Lampe, dem zuständigen Product Manager von DIN CERTCO übergeben werden.

Für das DIS Institut als Zertifizierungspartner von DIN CERTCO bildet diese Präzertifizierung einen weiteren Schritt, die DIN 77800 – Betreutes Wohnen als Maßstab für Qualität im Betreuten Wohnen im Interesse der Verbraucher durchzusetzen. Dr. Lutz H. Michel, Mitglied des Beirats des DIS Institut: „Die DIN 77800 - Betreutes Wohnen und die Zertifizierung nach dieser Norm schaffen Transparenz und Sicherheit für die zukünftigen Bewohner, genauso wie für Investoren und Banken“.

Das DIS Institut ist eine auf ServiceImmobilien spezialisierte Beratungsgesellschaft. Wir beschäftigen uns in der gesamten Bandbreite der ServiceImmobilien von der Konzeption über die begleitung der Realisierung bis hin zum Betrieb von betreuten Wohnanlagen, Pflegeheimen, integrierten seniorenimmobilien, Gesundheitsimmobilien bis hin zu Hotels und hotelähnlichen Immobilien, immer auch unter Einbeziehung der Dienstleistungskonzepte. Die Beratungsleistungen decken dabei ab die Bereiche Standort, Markt, Betreiber und Betrieb. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Beratung, Präzertifizierung und Zertifizierung von Betreutem Wohnen nach der DIN 77800 - Betreutes Wohnen; in unseren Reihen haben wir allein vier von der DIN CERTCO GmbH, der TÜV/DIN - Tochter für den Bereich Zertifizierung, akkreditierte Gutachter für alle normrelevanten Bereiche.