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Sonntag, 6. März 2011

Bewertung, Qualifizierung, Beratung, Zertifizierung

Das DIS Institut für Serviceimmobilien arbeitet als unabhängig beratendes Gremium interdisziplinär und auftragsbezogen sowie übergreifend auf dem Gebiet der Immobilien- und Sozialwirtschaft.

Hierbei werden die entsprechenden fachlichen Aspekte methodisch und praxisbezogen angewendet. Dieser Grundsatz steht für unsere Philosophie, denn es gilt die jeweilige Aufgabenstellung unter einem anwendbaren Chancen-Risikobezug zu betrachten. Ausgehend von einer neutralen Position stehen die Fragen einer wirtschaftliche Tragfähigkeit sowie realistischen Umsetzbarkeit im Fokus unserer Tätigkeit.

Die Kompetenzbereiche liegen in der Beurteilung und modularen Integration von übergreifenden Einflussgrößen wie den Standortfaktoren, Markt- und Wettbewerbsbedingungen, immobilienspezifischen sowie baulichen Aspekten, Betreiber spezifischen sowie betriebswirtschaftlichen Leistungen, Managementeffizienz, rechtliche und vertragliche Restriktionen etc. Mit diesem ganzheitlichen Ansatz sehen wir uns als Partner für Assetmanager, Banken, Betreiber, Investoren, Kommunen, Planer und Projektentwickler sowie insbesondere für die Wohnungswirtschaft.

Die Kerngeschäftsfelder sind neben der Beratungstätigkeit die unabhängige Bewertung und interdisziplinäre Due Diligence in Verbindung der Fachbereiche Markt, Immobilie und Betrieb unter der Einbeziehung von rechtlichen und wirtschaftlichen Faktoren.

Die Themen Wohnen und Pflegen in Verbindung mit einer Immobilie beschäftigt uns in einem breiten Fokus. Mit dem Anspruch an eine lebenswerte Umgebung und einer kundenorientierten Qualität eines Angebots, muss vom Konzept an bis hin zum fertigen Objekt, die Tragfähigkeit im Hinblick auf soziale und ökonomische Bedingungen unter Beweis gestellt werden.

Dieser Anspruch bedeutet auf das „Wohnen im Alter“ bzw. das „Wohnen für Senioren“ ein breites Spektrum an Möglichkeiten. In Bezug auf die bereits etablierte Wohnform des „Betreuten Wohnens“ wurde unter Mitwirkung des DIS Instituts eine, als Mindestanforderung zu verstehende, Dienstleistungsnorm entwickelt. Die DIN 77800 ist damit ein Baustein für die Umsetzung in einem immobilien- und betriebswirtschaftlich bezogenen Kontext. Unter diesem ganzheitlichen Ansatz denken und handeln wir und betrachten dabei die vielfältigen Einflussgrößen sowie Herausforderungen in einem projektbezogenen oder unternehmensstrategischen Blickwinkel.

weitere Informationen: im Blog www.serviceimmobilien.wordpress.com oder auf der Homepage www.dis-institut.de

Dienstag, 16. Juni 2009

Die Zukunft ist barrierefrei und serviceorientiert

Statement des DIS Instituts zur Entwicklung im Bereich Serviceimmobilien, Betreutes Wohnen und Pflege.

Mega – Trend: Schaffung “demografiefester Wohnungsbestände”

Hinsichtlich der zu erwartenden Komplexität aus Versorgungstrukturen und Bedürfnissen der Kunden (Mieter oder auch Erwerber) und dem individuellen Leistungsvermögen wird das Thema Seniorenimmobilien insgesamt globaler zu betrachten sein. Zumindest auf der Quartiersebene werden mehrteilige Lösungen zur Absicherung von Versorgungs- und Betriebsformen benötigt.

Der Schlüssel für die Entwicklung und Umsetzung dieser liegt im Bestand. Nicht nur das hier umfängliche Anpassungsmaßnahmen (wie beispielsweise die Reduzierung von Barrieren und das Thema Energie) notwendig werden, spielt ebenfalls der Rückbau von nicht mehr zeitgemäßen Immobilien eine Rolle. Bei jeder Investitionsentscheidung sollten Alternativen wie Neubau und / oder Kernsanierung kalkulativ betrachtet werden, welche im Kontext zur Nachhaltigkeitsdiskussion unter Berücksichtigung der Life-Cycle-Costing stehen. Ohne diese Würdigung wird eine ressourcenschonende Immobilienpolitik unter gesamtgesellschaftlicher Verantwortung nicht sinnvoll erscheinen.

Gerade im Segment der Seniorenimmobilien ist die Bandbreite stark ausgeprägt. Von individuellen Nischenlösungen bis hin zu quartiers- und kommunalprägenden Investments sind jegliche Arten von Engagements sowie Beteiligungen möglich. Der prägende Grundsatz hierbei lautet: die Lösungen liegen in der Gegenwart, die Maßstäbe der Vergangenheit können als Referenz dienen, benötigen aber zur Realisierung eine Innovationskraft in die Zukunft.

Investment – Guideline:

Kanon der 10 konzeptionellen Erfolgsfaktoren Zusammengefasst lassen sich folgende Thesen für eine Guideline aufstellen:

  1. die Lage und die Nutzungsart der Immobilien in Verbindung mit der Unternehmensstrategie entscheidet über den Erfolg,
  2. Seniorenimmobilien sind an einen Betreiber gebunden, wobei das Denken und Planen kompatibel zu den Abläufen und Prozessen gestaltet werden muss (die Schlüssigkeit von “Hardware = Immobilie” und “Software = Betrieb” entscheidet über den Gesamterfolg),
  3. eine äußere Mitbestimmung –von gesetzgeberischen Maßnahmen bis hin zu Aufsichtsbehörden- flankiert den gesamten Entwicklungs- und Lebensprozess der Immobilien, dies erfordert professionelles Agieren von Anfang an,
  4. der Paradigmenwechsel im “System Pflege” öffnet neue Gestaltungsmöglichkeiten und Produktlinien für die Immobilien- und Wohnungswirtschaft,
  5. eine stärker werdende Transparenz gewinnt auf Nutzer- wie auch auf Anbieterseite an Bedeutung. Kommunikation und eine verbraucherorientierte Haltung sind Grundlage für dieses Face to Face Business,
  6. Baumaßnahmen und Investitionsentscheidungen (insbesondere im Bestand) sollten hinsichtlich ihrer Zielgruppenberührung nur nach einem “Demografie-Check” erfolgen,
  7. die Themen Energie, Lebenszykluskosten sowie die gesamte Diskussion um Nachhaltigkeit und Green-Building werden zukünftig an Bedeutung gewinnen. Zum einen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit / Finanzierbarkeit und zum anderen aus Image- bzw. Marketinggründen,
  8. der Schlüssel für eine gesamtwirtschaftliche und gesellschaftlichen Lösung der Zukunftstaufgaben liegt im Wohnungsbestand,
  9. professionelle Bauherren, innovative Betreiber, regional verbundene Banken und realistisch handelnde, sowie mit den Themen vertraute, Manager sind die Player des Marktes,
  10. der Seniorenmarkt selbst ist vielschichtig, wachstumsstark und eine der wenigen Zukunftsfelder der Immobilien- und Wohnungswirtschaft.

Auszug Beitrag zum Handbuch Brunner (Hrsg.) “Immobilieninvestment”, 3. Aufl. (erscheint 2009) “Konzeptionelle Erfolgsfaktoren von Seniorenimmobilien für institutionelle Investoren und Wohnungsunternehmen”

Autoren: Prof. Lothar Marx, Dipl. – Ing. Architekt, Honorarprofessor für barrierefreies Bauen für ältere und behinderte Menschen, TU München Uwe Groß, Geschäftsführer, DIS Institut für ServiceImmobilien GmbH Dr. Lutz H. Michel MRICS, Rechtsanwalt, Mitglied des wiss. Beirats DIS Institut für ServiceImmobilien GmbH

Dienstag, 2. Juni 2009

BFW – Pressemitteilung: Service-Wohnen fällt weiterhin unter Mietrecht

Service-Wohnen fällt weiterhin unter Mietrecht Bundestag verabschiedet Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz

Berlin, 2. Juni 2009 – „Ältere Menschen, die in Formen des Wohnens mit Service oder des Betreuten Wohnens leben, sind Mieter. Sie sind eben noch nicht Bewohner im heimrechtlichen Sinne, sondern leben in einer selbstbestimmten Wohnform. Insofern begrüßen wir, dass das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) nun in seiner vom Bundestag verabschiedeten, überarbeiteten Form eine klare Abgrenzung zwischen stationären Pflegeeinrichtungen und betreutem Wohnen vornimmt“, sagt Alexander Rychter, Bundesgeschäftsführer des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V., Spitzenverband der privaten Immobilienwirtschaft.

„Bereits jetzt bieten Wohnungs- und Immobilienunternehmen über 400.000 altersgerechte Wohnungen mit teilweise niedrigschwelligen Betreuungs- und Unterstützungsangeboten an“, so Rychter weiter. Der Deutsche Bundestag hatte das WBVG am Freitag verabschiedet. Nicht erfasst vom neuen Gesetz werden Wohnformen, bei denen neben der Überlassung von Wohnraum ausschließlich allgemeine Unterstützungsleistungen wie die Vermittlung von Pflegeleistungen, Notruf- oder hauswirtschaftliche Versorgungsdienste vereinbart sind. Der ursprüngliche Gesetzentwurf vom Dezember 2008 hatte noch vorgesehen, dass selbst niedrigschwelligste Pflege- und Betreuungsleistungen wie die bloße Installation eines Hautnotrufsystems ausgereichen, um die Anwendung des Gesetzes auszulösen.

Das WBVG tritt zum 1. Oktober 2009 in Kraft. Für Verträge, die nach dem bisherigen Heimgesetz geschlossen wurden gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Mai 2010. Für andere Altverträge wie zum Beispiel Miet- und Dienstverträge im Bereich des Betreuten Wohnens gilt das Gesetz auch zukünftig nicht. „Jede Umfrage wie Menschen im Alter Wohnen möchten zeichnet das gleiche Bild: An erster Stelle steht der Wunsch, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu leben. Dies stellt für die Wohnungswirtschaft eine enorme quantitative Herausforderung dar. Die Zielgruppen am Wohnungsmarkt kehren sich um“, erläutert Rychter die Bedeutung dieser Gesetzesentscheidung. „Das Wohnen 65 plus wird künftig ein Viertel des gesamten Wohnungsmarktes ausmachen.

Nach unseren Berechnungen werden bereits bis zum Jahr 2020 zusätzlich rund 800.000 altergerechte Wohnungen benötigt. In Deutschland ist aber derzeit nur knapp ein Prozent des Wohnraums seniorengerecht“, so der BFW-Bundesgeschäftsführer weiter. Insofern sei es folgerichtig, dass die „Software“ für das Wohnen im Alter, die vertragliche Gestaltung, sachgerecht gelöst wurde und so die zum April gestartete KfW-Förderung für den seniorengerechten Umbau im Wohnungsbestand flankiere. Rychter wies in diesem Zusammenhang aber auch darauf hin, dass angesichts der bevorstehenden demografischen Herausforderungen die Mittel für die KfW-Förderung noch weiter aufgestockt und dem Wohnen im Alter eine ebenso große Bedeutung wie der energetischen Anpassung von Wohnungsbeständen beigemessen werden müsse. Zudem sprach er sich für weitere Investitionsanreize wie beispielsweise die Einführung einer degressiven AfA für altersgerechtes Bauen aus.”

Quelle: Pressemitteilung BFW Bundesverband vom 02.06.2009

Kommentar DIS Institut:

Wir danken an dieser Stelle dem BFW, insbesondere Herrn Alexander Rychter, für seinen unermüdliches Engagement zur Sache. Die Klärung der Abgrenzungsfragen hat für die Immobilien- und Wohnungswirtschaft eine erhebliche Bedeutung. Gerade niedrigschwellige Betreuungsangebote sowie das klassisches Betreute Wohnen werden zunehmend an Bedeutung gewinnen. Während im Segment Betreutes Wohnen Handlungsempfehlungen und Mindeststandards in Form der DIN 77800 (Qualitätsanforderungen) existieren, sind im Bereich der niedrigschwelligen Angebote kaum verbindliche Regelwerke existent. Die Auseinandersetzung mit einer Aufsichtsbehörde ist damit möglicherweise unvermeidbar, denn Leistungsangebote können nur betrieblich sinnvoll im Rahmen von vertraglichen Regelungen getroffen werden. Praxistipp: Klärung der Vertragskonstellation im niederschwelligen Bereich vorab sowie die Anwendung der DIN 77800 im Betreuten Wohnen. Mit dem Instrument der Zertifizierung kann der Nachweis erbracht werden.

machbar³ – ein DIS Tool zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit von Baumaßnahmen

Demografischer Wandel und energetischer Modernisierungsbedarf sind die aktuellen Begriffe der Gegenwart. Für sie als Eigentümer, Betreiber oder Wohnungsunternehmen bzw. Dienstleister stehen, neben strategischen Überlegungen, individuelle Fragestellungen zur Lösung dieser Herausforderungen an. Das DIS Institut für ServiceImmobilien entwickelt hierfür ein Programm unter dem Titel:

© machbar³

* ist die Aufgabe “technisch machbar”
* ist die Umsetzung “wirtschaftlich machbar” (bzw. effektiv)
* ist die Investition “konzeptionell machbar” (bzw. nachhaltig)

Die wesentlichen Elemente und Arbeitsschwerpunkte sind hierbei unter einem ganzheitlichen Ansatz zu betrachten.

Philosophie des Kompetenzen -Teams:

* wir verstehen uns als ganzheitlich handelnder Dienstleister,
* fokussieren bauliche Detaillösungen, im Sinne moderner nutzerfreundlicher und zukunftsfähiger Konzepte,
* berücksichtigen die Themengebiete Energie- und Infrastrukturfragen,
* verstehen uns als Impulsgruppe / Ideenwerkstatt für unsere Kunden,
* wir schaffen belastbare Entscheidungsgrundlagen.

Durch die Verknüpfung der Fachbereiche Planung und Konzept entsteht ein Planconcept.

Dieses bildet die Grundlage zur:

* Bestandserfassung- und Anpassung,
* Analyse (Machbarkeit sowie Zukunftsfähigkeit),
* Beratung zu den jeweiligen Schwerpunkten,
* Kostenschätzung / Budgetplanung,
* Empfehlungen für eine nachhaltige Realisierung,
* Umsetzungsbegleitung und Schnittstellenoptimierung,
* Gutachter- und Sachverständigentätigkeit.

Ansprechpartner im DIS Institut:

Uwe Groß | Prof. Dipl.-Ing. Lothar Marx | Dr. Lutz H. Michel MRICS