Dienstag, 2. Juni 2009

BFW – Pressemitteilung: Service-Wohnen fällt weiterhin unter Mietrecht

Service-Wohnen fällt weiterhin unter Mietrecht Bundestag verabschiedet Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz

Berlin, 2. Juni 2009 – „Ältere Menschen, die in Formen des Wohnens mit Service oder des Betreuten Wohnens leben, sind Mieter. Sie sind eben noch nicht Bewohner im heimrechtlichen Sinne, sondern leben in einer selbstbestimmten Wohnform. Insofern begrüßen wir, dass das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) nun in seiner vom Bundestag verabschiedeten, überarbeiteten Form eine klare Abgrenzung zwischen stationären Pflegeeinrichtungen und betreutem Wohnen vornimmt“, sagt Alexander Rychter, Bundesgeschäftsführer des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V., Spitzenverband der privaten Immobilienwirtschaft.

„Bereits jetzt bieten Wohnungs- und Immobilienunternehmen über 400.000 altersgerechte Wohnungen mit teilweise niedrigschwelligen Betreuungs- und Unterstützungsangeboten an“, so Rychter weiter. Der Deutsche Bundestag hatte das WBVG am Freitag verabschiedet. Nicht erfasst vom neuen Gesetz werden Wohnformen, bei denen neben der Überlassung von Wohnraum ausschließlich allgemeine Unterstützungsleistungen wie die Vermittlung von Pflegeleistungen, Notruf- oder hauswirtschaftliche Versorgungsdienste vereinbart sind. Der ursprüngliche Gesetzentwurf vom Dezember 2008 hatte noch vorgesehen, dass selbst niedrigschwelligste Pflege- und Betreuungsleistungen wie die bloße Installation eines Hautnotrufsystems ausgereichen, um die Anwendung des Gesetzes auszulösen.

Das WBVG tritt zum 1. Oktober 2009 in Kraft. Für Verträge, die nach dem bisherigen Heimgesetz geschlossen wurden gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Mai 2010. Für andere Altverträge wie zum Beispiel Miet- und Dienstverträge im Bereich des Betreuten Wohnens gilt das Gesetz auch zukünftig nicht. „Jede Umfrage wie Menschen im Alter Wohnen möchten zeichnet das gleiche Bild: An erster Stelle steht der Wunsch, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu leben. Dies stellt für die Wohnungswirtschaft eine enorme quantitative Herausforderung dar. Die Zielgruppen am Wohnungsmarkt kehren sich um“, erläutert Rychter die Bedeutung dieser Gesetzesentscheidung. „Das Wohnen 65 plus wird künftig ein Viertel des gesamten Wohnungsmarktes ausmachen.

Nach unseren Berechnungen werden bereits bis zum Jahr 2020 zusätzlich rund 800.000 altergerechte Wohnungen benötigt. In Deutschland ist aber derzeit nur knapp ein Prozent des Wohnraums seniorengerecht“, so der BFW-Bundesgeschäftsführer weiter. Insofern sei es folgerichtig, dass die „Software“ für das Wohnen im Alter, die vertragliche Gestaltung, sachgerecht gelöst wurde und so die zum April gestartete KfW-Förderung für den seniorengerechten Umbau im Wohnungsbestand flankiere. Rychter wies in diesem Zusammenhang aber auch darauf hin, dass angesichts der bevorstehenden demografischen Herausforderungen die Mittel für die KfW-Förderung noch weiter aufgestockt und dem Wohnen im Alter eine ebenso große Bedeutung wie der energetischen Anpassung von Wohnungsbeständen beigemessen werden müsse. Zudem sprach er sich für weitere Investitionsanreize wie beispielsweise die Einführung einer degressiven AfA für altersgerechtes Bauen aus.”

Quelle: Pressemitteilung BFW Bundesverband vom 02.06.2009

Kommentar DIS Institut:

Wir danken an dieser Stelle dem BFW, insbesondere Herrn Alexander Rychter, für seinen unermüdliches Engagement zur Sache. Die Klärung der Abgrenzungsfragen hat für die Immobilien- und Wohnungswirtschaft eine erhebliche Bedeutung. Gerade niedrigschwellige Betreuungsangebote sowie das klassisches Betreute Wohnen werden zunehmend an Bedeutung gewinnen. Während im Segment Betreutes Wohnen Handlungsempfehlungen und Mindeststandards in Form der DIN 77800 (Qualitätsanforderungen) existieren, sind im Bereich der niedrigschwelligen Angebote kaum verbindliche Regelwerke existent. Die Auseinandersetzung mit einer Aufsichtsbehörde ist damit möglicherweise unvermeidbar, denn Leistungsangebote können nur betrieblich sinnvoll im Rahmen von vertraglichen Regelungen getroffen werden. Praxistipp: Klärung der Vertragskonstellation im niederschwelligen Bereich vorab sowie die Anwendung der DIN 77800 im Betreuten Wohnen. Mit dem Instrument der Zertifizierung kann der Nachweis erbracht werden.

machbar³ – ein DIS Tool zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit von Baumaßnahmen

Demografischer Wandel und energetischer Modernisierungsbedarf sind die aktuellen Begriffe der Gegenwart. Für sie als Eigentümer, Betreiber oder Wohnungsunternehmen bzw. Dienstleister stehen, neben strategischen Überlegungen, individuelle Fragestellungen zur Lösung dieser Herausforderungen an. Das DIS Institut für ServiceImmobilien entwickelt hierfür ein Programm unter dem Titel:

© machbar³

* ist die Aufgabe “technisch machbar”
* ist die Umsetzung “wirtschaftlich machbar” (bzw. effektiv)
* ist die Investition “konzeptionell machbar” (bzw. nachhaltig)

Die wesentlichen Elemente und Arbeitsschwerpunkte sind hierbei unter einem ganzheitlichen Ansatz zu betrachten.

Philosophie des Kompetenzen -Teams:

* wir verstehen uns als ganzheitlich handelnder Dienstleister,
* fokussieren bauliche Detaillösungen, im Sinne moderner nutzerfreundlicher und zukunftsfähiger Konzepte,
* berücksichtigen die Themengebiete Energie- und Infrastrukturfragen,
* verstehen uns als Impulsgruppe / Ideenwerkstatt für unsere Kunden,
* wir schaffen belastbare Entscheidungsgrundlagen.

Durch die Verknüpfung der Fachbereiche Planung und Konzept entsteht ein Planconcept.

Dieses bildet die Grundlage zur:

* Bestandserfassung- und Anpassung,
* Analyse (Machbarkeit sowie Zukunftsfähigkeit),
* Beratung zu den jeweiligen Schwerpunkten,
* Kostenschätzung / Budgetplanung,
* Empfehlungen für eine nachhaltige Realisierung,
* Umsetzungsbegleitung und Schnittstellenoptimierung,
* Gutachter- und Sachverständigentätigkeit.

Ansprechpartner im DIS Institut:

Uwe Groß | Prof. Dipl.-Ing. Lothar Marx | Dr. Lutz H. Michel MRICS

Donnerstag, 28. Mai 2009

Ankündigung Infotag zur DIN 77800 am 25.06.2009 in Berlin


Die TÜV Rheinland Group führt gemeinsam mit ihrem Zertifizierungspartner einen Infotag rund um die Themen Betreutes Wohnen und DIN 77800 durch.

Die Schwerpunkte des Tages sind:

  • DIN-Geprüft Betreutes Wohnen, die Zertifizierung nach DIN 77800
  • Barrierefreies Bauen als ein Konzept für Alle
  • Betreutes Wohnen nach DIN 77800 aus Erfahrung Qualität und Sicherheit

Wir freuen uns, Sie am 25.06.2009 in der Zeit von 9.30 - 13.00 Uhr in den Räumen des TÜV begrüßen zu können. Das Programm sowie die Anmeldung können Sie direkt hier downloaden.

Mittwoch, 27. Mai 2009

Betreutes Wohnen erreicht die Generation WEB 2.0

Warum nicht? Gefunden bei YouTube unter dem Stichwort Betreutes Wohnen...

Dienstag, 26. Mai 2009

Gedanken zur Bewertung von Sozialimmobilien

Der Pachtvertrag als ausschließliche Bezugsgröße für die Bewertung der Assetklasse Pflegeimmobilie ist zur Ermittlung eines Marktwertes (market value) allein nicht geeignet, um die Nachhaltigkeit einer Investitionsentscheidung zu qualifizieren.

Neben mathematischen Kenngrößen, wie Life Cycle Kosten und Risikoszenarien, existieren eine Reihe von Einflussfaktoren, die bei einer ganzheitlichen Beurteilung betrachtet werden sollten. Neben den bekannten Bezugsebenen Markt, (Mikro-) Standort, Gebäude und Betrieb soll hier auf eine weitere relevante Kriteriendimension eingegangen werden. Das Erkennen sowie die Beurteilung der latent vorhandenen Betriebsrisiken in Verbindung mit einem routinierten Risikomanagement, sind für den Betreiber einer Pflegeimmobilie von existenzieller Bedeutung. Schon heute sind im Sozialbereich Veränderungen spürbar, welche unabhängig von zukünftigen politischen Reformen sowie Reaktionen der Sozialversicherungssysteme entscheidende Einflüsse auf die Wirtschaftlichkeit der Einrichtungen nehmen.

Insbesondere haben sich die Kundenstrukturen in den letzten Jahren deutlich verändert, die bekanntesten Trends sind dabei die Zunahme der an Demenz erkrankten Personen, der allgemeine Rückgang der Verweildauer bei gleichzeitig zunehmenden Eintrittsaltern und einem uneinheitlichen sozio-demografischen Bild. Dem gegenüber steht permanent der Kostendruck. So reglementieren beispielsweise die örtlichen Träger der Sozialhilfe in Verbindung mit den Pflegekassen immer mehr die Einnahmemöglichkeiten. Dem erschwerten Generieren von (Zusatz-) Erlösen stehen überproportionale Steigerungen, beispielsweise bei den Betriebskosten gegenüber.

Intersubjektiv sind diese Faktoren in Verbindung mit den bekannten bewertungsrelevanten Bezugsebenen zu betrachten und zu verknüpfen. Hierbei sollte insbesondere unter dem Aspekt der Risikosteuerung näher darauf eingegangen werden, da diese nicht einfach mess- bzw. quantifizierbar sind. Die Evaluierung der individuellen Risikopotentiale erfordert neben den standardisierten Bewertungstools eine Beurteilung von Managementabläufen, Prozessen und Organisationsstrukturen des Betriebes.

Die sich daraus ableitenden Anforderungen an das Management sollten im Zusammenhang mit einer technischen und juristischen Due Diligence beantwortet werden, da hier die Grenzen in den meisten Fällen fließend und fachübergreifend sind. Neben den bekannten Regelungen des Heimrechts (HeimG u.a.) und der Landesbauordnungen sind hier die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), das Arbeitsschutz- (ArbSchG) und Arbeitssicherheitsgesetzt (ASiG), diverse Lebensmittel- und Hygienevorschiften (Trinkwasser, HACCP, Produkthaftungsgesetz etc.) zu berücksichtigen. Weitergehend existiert eine Reihe von Anforderungen, wie beispielsweise berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Brandschutzbestimmungen, DIN-Normen und Bedingungen des Medizinprodukte-Gesetz (MPG/MPBetriebV).

Diese Komplexität der Anforderungen gilt es im Rahmen einer Beurteilung zu berücksichtigen und zu werten, da diese einen direkten Einfluss auf die nachhaltige Wirtschaftlichkeit des Betriebes ausüben. Ein weiterer Aspekt des Risikomanagement in diesem Zusammenhang ist die Auditierung sowie ein laufendes Monitoring der hier genannten Anforderungen. Um diesen interdisziplinären Anspruch im Sinne eines praktikablen Risikohandling erfüllen zu können, bietet das DIS Institut mit einem fachübergreifenden Projektteam eine entsprechend modulare Beurteilung an. Diese dient, in Ergänzung einer konventionellen Immobilienbewertung, zur umfassenden Risikoanalyse und Implementierung von Objekt- bzw. Portfolio bezogener Steuerungswerkzeuge.

Dienstag, 19. Mai 2009

Vorreiter KWA Betreutes Wohnen Hahnhof: Erste Einrichtung in der Region Baden erfüllt DIN NORM

Dem KWA Betreutes Wohnen Hahnhof wurde heute im Rahmen einer Feierstunde die Prüfungsurkunde DIN Norm 77800, der Norm für Betreutes Wohnen verliehen.

Die noch im Bau befindliche Betreute Wohnanlage ist damit die erste Einrichtung in Baden-Baden und der gesamten Region, die die baulichen und konzeptionellen Qualitätsanforderungen nach der bundesweit geltenden DIN Norm für Betreutes Wohnen für die ältere Generation erfüllt. Die Präzertifizierung von KWA Betreutes Wohnen Hahnhof unterstreicht noch vor Eröffnung den hohen Standard der Wohnanlage.

„Der Begriff Betreutes Wohnen war bisher nicht geschützt und wurde leider auch für reine Werbezwecke missbraucht. Oftmals stand Betreutes Wohnen außen auf einem Gebäude, aber drinnen war von seniorengerechter zeitgemäßer Betreuung nichts zu finden. Die eingeführte DIN 77800 kann dem nun entgegenwirken und die Qualität einer Einrichtung bescheinigen. Das führt zu einer deutlich höheren Transparenz und mehr Sicherheit beim Verbraucher, der sich an den Bewertungen orientieren kann“, erklärt Dr. Stefan Arend, Vorstand von Kuratorium Wohnen im Alter (KWA).„Wir freuen uns mit unserem neuen Betreuten Wohnen zum Vorreiter für die gesamte Region zu werden.

Die Beurkundung zeigt, dass das Konzept und die Umsetzung stimmig sind und auch in Fachkreisen hohe Anerkennung finden“, ergänzt Thekla Thiede, Stiftsdirektorin des KWA Parkstift Hahnhof. Die Wohnanlage, bestehend aus 24 Eigentums- und Mietwohnungen, wird im Herbst 2010 fertig gestellt sein. Bereits jetzt sind viele Wohnungen verkauft bzw. vermietet. Das in unmittelbarer Nähe gelegene KWA Parkstift Hahnhof sorgt für die umfangreichen Service- und Betreuungsleistungen. So werden auch zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen. Die neue Norm für das Betreute Wohnen ist unter Federführung des Deutschen Instituts für Normung e.V. (DIN) unter Beteiligung aller relevanten Wirtschaftskreise und Fachexperten für seniorengerechtes Wohnen in der Bundesrepublik Deutschland entwickelt worden.

Ein detaillierter Kriterienkatalog enthält Forderungen, die nach Auffassung der Fachverbände unverzichtbar sind, beispielsweise absolut barrierefreie Zugänge, Aufzuganlagen oder großzügige und barrierefreie Badeinrichtungen. Darüber hinaus werden auch die infrastrukturelle Anbindung der Anlage, die Transparenz des Dienstleistungsangebotes sowie die Qualität der angebotenen Dienstleistungen beurteilt. Positiv hervorgehoben wurde im Rahmen der Zertifizierung besonders die enge Zusammenarbeit von KWA Betreutes Wohnen Hahnhof und dem KWA Parkstift Hahnhof in der Erbringung umfangreicher Serviceangebote, die unterschieden werden in Grund- und Wahlleistungen. Dazu gehören u. a. der Hausnotruf, die Betreuung durch qualifizierte Mitarbeiter sowie ein großes Veranstaltungsprogramm.Der Gutachter Dr. Lutz H. Michel (DIS Institut) nahm im Auftrag von DIN CERTCO, der Gesellschaft für Konformitätsbewertung von DIN und TÜV Rheinland Group das Gesamtkonzept ab: „Durch die besondere Kombination aus einem anspruchvoll gestalteten Wohnangebot, qualitativ hochwertiger Dienstleistungen und der konzeptionellen Einheit von Betreutem Wohnen und Wohnstift hat dieses Projekt Vorbildcharakter für zielgruppengerechtes und zeitgemäßes Seniorenwohnen und moderne Seniorenbetreuung“, so Dr. Lutz H. Michel.

Quelle: KWA Kuratorium Wohnen im Alter

KWA Kuratorium Wohnen im Alter gAG ist bundesweit der zweitgrößte Träger von Altenwohn-stiften. KWA ist ein gemeinnütziges Dienstleistungsunternehmen und Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband. Bundesweit unterhält KWA 18 Einrichtungen, darunter 14 Altenwohnstifte, eine eigene Klinik für Neurologische und Geriatrische Rehabilitation und ein eigenes KWA Bildungszentrum mit staatlich anerkannten Fachschulen für Altenpflege.

Sonntag, 26. April 2009

Pflegestatistik 2007 gibt Hoffnung auf nachhaltige Investments, wenn es die Richtigen sind!

Die absolut steigende Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland weist auf Chancen beim Investment im Pflegemarkt hin. Wenn nach der vom Statistischen Bundesamt (Destatis) veröffentlichten „Pflegestatistik 2007“ in Deutschland im Dezember 2007 rd. 2,25 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) waren, so ist dies ein Anstieg gegenüber 2005 um rd. 118 000 oder 5,6% und rd. 231 000 beziehungsweise 11,4% gegenüber der ersten Durchführung der Erhebung im Jahr 1999.

Entscheidend ist aber zweierlei:

Rund ein Drittel der Pflegebedürftigen (35%) waren 85 Jahre und älter und mehr als zwei Drittel (68% oder 1,54 Millionen) aller 2,25 Millionen Pflegebedürftigen wurden zu Hause versorgt; nur rd. 709 000 (32%) Pflegebedürftige wurden in Pflegeheimen betreut. Damit ist die stationäre Pflege klar das, was sie sein soll: ultima ratio.

Hinzu kommt, dass sie sich in der Schere knapper werdender Finanzmittel sowohl bei den Pflegebedürftigen wie den Pflegekassen auf der einen und schärferer Qualitätsanforderungen auf der anderen Seite befinden. Überdies beruht der Anstieg der im Heim Gepflegten wesentlich auf den Zugängen in Pflegestufe 1. Vor dem Hintergrund der diskutierten Änderung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und der Einteilung in 5 Stufen (Bedarfsgruppen) ist damit zu rechnen, dass eine Kappung in den unteren Pflegestufen erfolgt. Dies hätte erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der Betriebe.

Schon 2007 sank die Auslastung der Pflegeheime im Vergleich zu 2005 um 1,1 % - Punkte auf 87,6 %: Das politische Postulat „Ambulant vor Stationär“ wird den Druck auf die Heime weiter erhöhen. Damit korrespondiert, dass rd. 16 % der Pflegeheime nach Studien besonders insolvenzgefährdet sein sollen. Diese Wirkfaktoren zwingen Investoren zu erhöhter Prüfungsintensität bei Akquisitionen. Insbesondere dem „operations check“ ist maßgeblich Augenmerk zu widmen.

Das DIS Institut bietet hier ein Leistungsmodul an, dass die zielgerichtete Analyse der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit ermöglicht. Hinzukommt, dass Immobilien – Investments in diesem Bereich als Unternehmensbeteiligungen geführt werden müssen: Dies zwingt zu permanentem Monitoring in der Betriebsphase.

Konzeptionell werden nach Einschätzung des DIS Institut die Pflegeheime reüssieren, die auf die Integration der gesamten Versorgungskette setzen: vom Betreuten Wohnen über ambulante Konzepte bis hin zu stationärer Pflege mit Krankenhausanbindung.

Dr. Lutz H. Michel MRICS

Donnerstag, 23. April 2009

Statement des BFW zum Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)

Angesichts der heutigen Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur geplanten Einführung eines Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG) begrüßt der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Spitzenverband der privaten und unternehmerischen Immobilienwirtschaft, die Nachjustierung am Gesetzentwurf. „Der jetzt vorliegende Entwurf weist eine relativ klare Abgrenzung zwischen stationären Pflegeeinrichtungen und Betreutem Wohnen auf“, erklärte Alexander Rychter, BFW-Bundesgeschäftsführer.

„Wir begrüßen die Klarstellung, dass das Gesetz nicht anzuwenden ist, wenn der Vertrag neben der Überlassung von Wohnraum ausschließlich die Erbringung von allgemeinen Betreuungsleistungen, Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung oder Notrufdienste zum Gegenstand hat.“ Allerdings müsse der Anwendungsbereich in einigen Punkten noch klarer formuliert werden, um Auslegungsfragen zu vermeiden. Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf vom Dezember 2008 hätten selbst niedrigschwelligste Pflege- und Betreuungsleistungen wie die bloße Installation eines Hautnotrufsystems ausgereicht, um die Anwendung des Gesetzes auszulösen. Regelungsbedarf sieht Rychter noch im Anwendungsbereich, sonst bestünde die Gefahr, dass das Gesetz durch die Hintertür doch noch Anwendung auf das Betreute Wohnen fände, obwohl dies vom Gesetzgeber nicht gewünscht ist.

„Soweit auf die Kopplung von Miet- und Betreuungsvertrag eingegangen wird, sollte dies daher im Lichte der zurückliegenden BGH-Rechtssprechung zu sogenannten Integrierten Miet- und Betreuungsverträgen erfolgen und deutlich machen, dass die im Gesetzentwurf genannten Einschränkungen nicht für die Kombination der Überlassung von Mietwohnraum und allgemeinen Betreuungsleistungen anzuwenden ist“, erklärt der BFW-Bundesgeschäftsführer.

Das Konzept des Betreuten Wohnens beruhe geradezu auf dem gleichzeitigen Angebot von Mietwohnen und allgemeinen Betreuungsleistungen. Zudem schlage der BFW vor, die vom Gesetz ausgenommenen hauswirtschaftlichen Leistungen (wie z.B. wie z.B. Concierge-Dienste, Abwesenheitsversorgung, Wohnungsreinigungsdienste) klar zu benennen, um so Missverständnisse auszuschließen. Wohnformen im Alter – Trend zu ambulanten/vorstationären Angeboten „Vor dem Hintergrund des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes und der Stärkung des Grundsatzes ‚ambulant vor stationär’ wird die Versorgung älterer Menschen im häuslichen Umfeld – mit haushaltsnahen Dienstleistungen und Pflegeangeboten – immer wichtiger.

Die Stärkung des selbstständigen Wohnens mit niedrigschwelligen ambulanten und häuslichen Pflegeangeboten im Wohnquartier von pflegebedürftige Personen entlastet die öffentliche Hand und die Pflegekasse – und entspricht gleichzeitig dem Wunsch der meisten älteren Menschen, solange wie möglich in der eigenen Wohnung zu verbleiben“, erklärt Rychter die Bedeutung der Gesetzesentscheidung. „Wenn es gelänge, nur weitere 100.000 Wohnungseinheiten altersgerecht so zu gestalten, dass ältere Menschen darin so lange wie möglich selbstständig wohnen können, würden Aufwendungen der Pflegeversicherung bezüglich einer alternativen Unterbringung in Pflegeheimen in Höhe von rund zwei Milliarden Euro jährlich eingespart. Bereits jetzt bieten Wohnungs- und Immobilienunternehmen über 400.000 altersgerechte Wohnungen mit teilweise niedrigschwelligen Betreuungs- und Unterstützungsangeboten an.“

Als Spitzenverband der privaten Immobilien- und Wohnungswirtschaft mit 1.600 Mitgliedern und verbundenen Unternehmen befasst sich der BFW bereits seit 1996 in einem eigenen Arbeitskreis mit dem Thema Seniorenimmobilien. Der Arbeitskreis ist an zahlreichen Fachgremien beteiligt, so beispielsweise am Modellprogramm „Neues Wohnen“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, an der Expertenkommission „Wohnen im Alter“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, am Normenausschuss „Barrierefreies Bauen“ DIN 18040 und betreutes Wohnen DIN 77800 sowie am Kuratorium des Qualitätssiegels Betreutes Wohnen NRW und Baden-Württemberg.

Mittwoch, 15. April 2009

Buchankündigung: Serviceimmobilien im Rating

"Servicefreie” Immobilien, wie beispielsweise reine Wohngebäude oder Lagerhallen, bieten dem Nachfrager ausschließlich die Nutzung von Räumen oder Flächen an. Serviceimmobilien stellen im Gegensatz dazu eine immobilienspezifische Sonderform dar, die dem Nachfrager zusätzlich zur Raum- und Flächennutzung einen Zusatznutzen anbieten und somit sowohl das immobilienwirtschaftliche Handling als auch Management auf ein anspruchsvolles Niveau heben.

Dr. Erich Limpens vom DIS Institut für ServiceImmobilien GmbH widmet sich in seinem Beitrag für das Praxishandbuch “Rating von Immobilienportfolios”, herausgegeben von Oliver Everling und Raphael Slowik im Immobilien Manager Verlag, Köln 2009, ISBN 978-3-89984-197-8, den Beurteilungskriterien für Serviceimmobilien. Der Zusatznutzen von Serviceimmobilien kommt primär durch das Angebot von Serviceleistungen zum Ausdruck, welches dem Servicenachfrager durch den -anbieter offeriert wird.

Unbestritten ist, so Limpens, dass Immobilien neben dem Zusatznutzen “Service” auch weiterführende Zusatznutzen, wie beispielsweise die Funktionen als “Wertspeicher” oder “Statussymbol”, implizieren können. Diese Funktionen klammert Limpens in seinem Artikel jedoch explizit aus. “Sollen Serviceimmobilien bzw. Serviceimmobilienportfolios einem Rating unterzogen werden, so reicht es nicht aus,” urteilt Limpens, “die klassischen Beurteilungskriterien heranzuziehen.

Vor diesem Hintergrund sind Beurteilungskriterien einzusetzen, die die immobilienspezifischen Besonderheiten von Serviceimmobilien gerecht werden.” Limpens beleuchtet Serviceimmobilien und ihre Besonderheiten und geht auf die im Rahmen eines Ratings notwendigen immobilienspezifischen Beurteilungskriterien näher ein.
Textquelle: Dr. Oliver Everling


Montag, 6. April 2009

Betreutes Wohnen: Grünen fordern bundesweite Mindeststandards

Die öffentliche Diskussion um Standards und Leistungsinhalte hat nun endgültig die Politik auf breiter Front erreicht. Parallel zu den umfassenden Änderungen im "System Pflege" wird die Bedeutung von Wohnformen immer stärker in den Fokus der Verbraucher und Wohnungswirtschaft rücken.

Die seit Herbst 2006 gültige Norm DIN 77800 "Qualitätsanforderungen an Anbieter der Wohnform Betreutes Wohnen" hat hierfür eine brauchbare Basis geschaffen.

Umso erfreulicher ist die Tatsache, dass wesentliche sachliche Inhalte der DIN Norm in das aktuelle Papier eingeflossen sind. Weitere Informationen sowie den Antrag finden Sie unter:

http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2009/2009_091/04.html